»Wir danken für Ihre hervorragende Arbeit…« - Arbeitszeugnis für Ingenieure

16. Januar 2008, 14:07 Uhr | Christine Rosette, Elektronik
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Fortsetzung des Artikels von Teil 1

Die Beurteilung muss »wohlwollend« formuliert werden

Bei der Beschreibung der Aufgaben sollte von den Hauptaufgaben zu den weniger wichtigen Aufgaben gegangen werden. Es kann bei einem Fachmann eine bewusste Abwertung signalisieren, wenn in der Aufgabenliste zuerst weniger wichtige Aufgaben aufgeführt werden oder wenn überwiegend einfache Nebenaufgaben genannt werden.

Bei der Frage, was wichtige Aufgaben sind, kann man sich unter anderem an den Aussagen orientieren, die in Personalinseraten für entsprechende Funktionen genannt werden.

Bei der Aufgabenbeschreibung sind unverständliche Ausdrücke und Abkürzungen (»entwickelte unser Gerät X99«) zu vermeiden. Auch sollten, wie im Eingangssatz, möglichst aktive Verben (»leistete«, »realisierte«, »konstruierte«, »entwickelte«, »setzte durch«) verwendet werden. Eine bloße Zuständigkeitsaussage (»ihm oblag«, »in seinen Zuständigkeitsbereich fiel«, »zu seiner Verantwortung gehörte«) sagt noch nichts darüber aus, ob und in welchem Maße der Ingenieur diese Aufgaben erfolgreich bewältigte.

Die Darstellung der Aufgaben kann durch Aussagen über den Schwierigkeitsgrad und die Komplexität der Aufgaben (»löste dieses diffizile technische Problem«, »leitete dieses Großprojekt«) sowie über die Selbstständigkeit und die Kompetenzen (»verhandelte selbstständig mit den Kunden«) weiter konkretisiert werden.

Schließlich kann es zur besseren Veranschaulichung der Aufgaben empfehlenswert sein, die Stellung und den Ruf des Unternehmens (»weltweiter Anbieter« oder »mittelständisches Unternehmen des Spezialmaschinenbaus«) zu skizzieren.

Es wird deutlich, dass schon mit der scheinbar wertfreien Aufgabenbeschreibung durch die Art der aufgeführten Aufgaben, ihre Anordnung und Konkretisierung eine indirekte Wertung des Ingenieurs erfolgen kann. Die Formulierungssouveränität liegt beim Arbeitgeber. Es spricht aber nichts dagegen, den Ingenieur bei der Gestaltung und Formulierung der Aufgabenbeschreibung mitwirken zu lassen. Dies gilt insbesondere, wenn bei einer diskontinuierlichen Aufgabenstruktur der Vorgesetzte die Arbeit seines Mitarbeiters nur zum Teil kennt und beurteilen kann.

Die Beurteilung muss »wohlwollend« formuliert werden

Im Rahmen der Wahrheit muss die Beurteilung mit verständigem Wohlwollen formuliert werden, um den Berufsweg des Ingenieurs nicht unnötig zu behindern. Das hat dazu geführt, dass offen negative Beurteilungen, obwohl rechtlich möglich, fast nicht vorkommen. Die Beurteilung erfolgt vielmehr mit abgestuft positiven oder nur schwach negativen Formulierungen. Eine weitere Technik stellen Leerstellen dar, mit denen negative Aussagen vermieden werden.

Die Arbeitsbereitschaft beschreibt die Arbeitsmotivation (Engagement, Initiative) des Ingenieurs. Beispiele: »Herr X identifiziert sich absolut mit seiner Aufgabe und mit dem Unternehmen.« Oder: »Er hat sich mit beachtlichem Engagement und großem Erfolg in diese neue Materie eingearbeitet.« Oder: »Er zeigte stets große Eigeninitiative bei der Lösung anspruchsvoller Konstruktionsprobleme.« Oder: »Er ist seine Aufgaben in der heutzutage üblichen Art und Weise (= mit geringem Engagement) angegangen« (= begonnen, nicht immer zu Ende geführt).


  1. »Wir danken für Ihre hervorragende Arbeit…« - Arbeitszeugnis für Ingenieure
  2. Die Beurteilung muss »wohlwollend« formuliert werden
  3. »Wir danken für Ihre hervorragende Arbeit…« - Arbeitszeugnis für Ingenieure
  4. »Wir danken für Ihre hervorragende Arbeit…« - Arbeitszeugnis für Ingenieure
  5. Auch das Sozialverhalten wird beurteilt

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