Im Corona-Krisenjahr 2020 sind deutlich weniger neue Unternehmen gegründet worden, aber überraschenderweise haben auch weniger Unternehmen Insolvenz angemeldet.
Die Zahl der Neugründungen von Betrieben, deren Rechtsform und Beschäftigtenzahl auf eine größere wirtschaftliche Bedeutung schließen ließ, sank auf rund 116 700. Das waren 4,5 Prozent weniger als im Vorjahr, wie das Statistische Bundesamt am Donnerstag mitteilte. Durch die Corona-Krise habe sich der in den vergangenen drei Jahren beobachtete rückläufige Trend verstärkt, erläuterte die Wiesbadener Behörde.
Vor allem nach Ausbruch der Pandemie im März 2020 sank die Zahl der Gewerbeanmeldungen. Als Gründe nannten die Statistiker die Einstellung des Besucherverkehrs und Personalengpässe in den Gewerbeämtern. Zudem dürften viele Gewerbetreibende aufgrund der allgemeinen wirtschaftlichen Unsicherheit die weitere Entwicklung abgewartet haben.
Die Zahl neu gegründeter Kleinunternehmen sank im vergangenen Jahr um 17,3 Prozent auf rund 135 400. Hingegen wurden deutlich mehr Nebenerwerbsbetriebe gegründet (plus 10,2 Prozent auf rund 290 100).
Die Gesamtzahl der Gewerbeanmeldungen sank auf rund 658 800, das waren 1,8 Prozent weniger als im Vorjahr. Dazu zählen neben Neugründungen von Betrieben auch Übernahmen etwa durch Kauf oder Gesellschaftereintritt sowie Umwandlungen und Zuzüge aus anderen Meldebezirken. Zugleich gab es deutlich weniger vollständige Gewerbeaufgaben. Auch dafür dürfte die eingeschränkte Arbeitsfähigkeit der Gewerbeämter ein wesentlicher Grund gewesen sein, hieß es.
Weniger Firmenpleiten - Corona-Ausnahmen wirken weiter
Die Zahl der Unternehmenspleiten ist trotz der Corona-Krise in den ersten elf Monaten des vergangenen Jahres gesunken. Von Januar bis November 2020 meldeten die deutschen Amtsgerichte 14 621 Firmeninsolvenzen. Das waren 15,9 Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum, wie das Statistische Bundesamt am Donnerstag in Wiesbaden mitteilte. Der Trend hielt auch im November an. Die Zahl sank um 26 Prozent auf 1046 Insolvenzen.
Ein Grund für den Rückgang ist, dass die Insolvenzantragspflicht für überschuldete Unternehmen bis Ende Dezember 2020 ausgesetzt war. Die bereits ab Oktober wieder geltende Antragspflicht für zahlungsunfähige Unternehmen wird sich nach Angaben der Statistiker unter anderem aufgrund der Bearbeitungszeit der Gerichte erst später auf die Zahlen auswirken. Für überschuldete Firmen, bei denen die Auszahlung von Staatshilfen noch aussteht, bleibt die Pflicht, einen Insolvenzantrag zu stellen, bis Ende April ausgesetzt.
Normalerweise muss ein Insolvenzantrag spätestens drei Wochen nach Eintritt eines Insolvenzgrunds wie Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit gestellt werden. Experten gingen zuletzt davon aus, dass die Zahl der Firmenpleiten in diesem Jahr steigen wird.
Die Forderungen der Gläubiger beliefen sich im November auf knapp 1,4 Milliarden Euro. Ein Jahr zuvor hatten rund 3,4 Milliarden Euro im Feuer gestanden.