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Ersatzteilversorgung ist kein rechtsfreier Raum!

4. November 2014, 10:56 Uhr | Von Dr. Malte Welters, Rechtsanwalt in der Kanzlei Wegner Ullrich Müller-Helle
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Streitigkeiten

Der genaue Inhalt und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Ersatzteilversorgungs- und sonstigen »Treuepflichten« in der Lieferkette lassen sich nicht abstrakt bestimmen. Vielmehr sind sämtliche Umstände des konkreten Einzelfalls einer sehr genauen rechtlichen Analyse zu unterziehen. Verweigert ein Unternehmen der Lieferkette die Kooperation, ist es sinnvoll, eine solche Einzelfallanalyse durchzuführen und das betroffene Unternehmen mit den Ergebnissen der rechtlichen Bewertung zu konfrontieren. Gleichzeitig sollten Schadensszenarien für den Fall geschätzt werden, dass das betroffene Unternehmen seinen »Treuepflichten« weiterhin nicht nachkommt und die Geltendmachung entsprechender Schadensersatzansprüche angekündigt werden. Um die Gefahren für das eigene Unternehmen so weit wie möglich zu mindern, sollten gleichzeitig aber auch Strategien für den Fall entwickelt werden, dass das betroffene Unternehmen sich weiterhin nicht kooperativ verhält. Die Verhandlungen mit dem betroffenen Unternehmen und die zur Schadensminderung unternommenen Schritte und ihre Kosten sollten im Hinblick auf einen möglicherweise folgenden Schadensersatzprozess genau dokumentiert werden. Im Einzelfall kann es auch in Frage kommen, das betroffene Unternehmen im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes zur Einhaltung seiner Ersatzteilversorgungs- bzw. sonstigen »Treuepflichten« anzuhalten. 
    

Der Autor:

Dr. Malte Welters ist Rechtsanwalt bei der Wirtschaftssozietät Wegner Ullrich Müller-Helle in Berlin (www.wegnerpartner.de). Schwerpunktmäßig ist er in den Bereichen IT- und Technikrecht, gewerblicher Rechtschutz und Urheberrecht sowie Wettbewerbs- und Kartellrecht tätig. Aufbauend auf seiner Dissertation „Obsoleszenz im Zivilrecht“ und regelmäßigen Vorträgen zu diesem Thema berät Herr Dr. Welters zahlreiche Mandanten zu Rechtsfragen des Obsoleszenzmanagements, insbesondere zur Ersatzteilversorgungspflicht in der Lieferkette.


  1. Ersatzteilversorgung ist kein rechtsfreier Raum!
  2. Treuepflicht: Welche Teile sind zu liefern?
  3. Streitigkeiten

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