„Die SE als führende und bewährte europäische Rechtsform stärkt unsere Wettbewerbsposition und passt perfekt zu unseren Wachstumszielen“, sagt Anton Kathrein. „Wir können die neu formierte Gruppe aus der Kathrein SE heraus direkt steuern und stärken damit die Leitung und Kontrolle unseres komplexen Unternehmens.“ Die neue Rechtsform hat keine Auswirkungen auf das laufende Geschäft und den Unternehmenssitz, der in Rosenheim bleibt. Das gesamte Vermögen der Kathrein-Werke KG wurde in die Kathrein SE eingebracht.
Die Umwandlung von Kathrein in eine Aktiengesellschaft hat keinen Börsengang zur Folge. „Es wird keine Kathrein-Aktien zu kaufen geben, die Anteile bleiben ausnahmslos in Familienbesitz“, so der Firmenchef weiter. Die Geschäfte der Kathrein SE leitet ein Vorstand, der neben Anton Kathrein aus Joe Doering, Jürgen Walter, Hans-Joachim Ziems und Elmar Geissinger besteht. Ein fünfköpfiger Aufsichtsrat überwacht die Geschäftsführung des Vorstands.
Für die Beschäftigten hat sich mit dem Wechsel der Rechtsform in der Praxis nichts geändert. Ihr Arbeitsvertrag wird mit der Kathrein SE als Arbeitgeber unverändert weitergeführt. Die Tarifbindung besteht ebenfalls weiterhin, da die Kathrein SE gleichfalls zum 1. Mai 2018 in den Arbeitgeberverband (vbm – Verband der bayerischen Metall- und Elektroindustrie) eingetreten ist.