Katek beabsichtigt den Abschluss einer Delisting-Vereinbarung mit der Kontron Acquisition GmbH. Diese hatte Katek im Januar übernommen.
Die Kontron Acquisition GmbH, eine 100%-ige Tochtergesellschaft der börsennotierten Kontron AG, Linz (Österreich), hat am 29. Februar 2024 den Erwerb der Kontrolle über die Katek bekannt gegeben und ist entsprechend den Vorschriften des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes in den kommenden Wochen zur Abgabe eines Pflichtangebots an die Aktionäre von Katek verpflichtet.
Der Abschluss der Delisting-Vereinbarung und das Delisting sei im Interesse der Gesellschaft, so der Vorstands. Nach desse Auffassung hat die Börsennotierung ihre Bedeutung verloren hat und das Delisting ist daher aus strategischer und finanzieller Sicht vorteilhaft.
Auf Grundlage der angestrebten Delisting-Vereinbarung soll Katek nach Veröffentlichung des Pflichtangebots durch die Kontron Acquisition, das zugleich als Delisting-Erwerbsangebot auszugestalten ist, einen Antrag auf Widerruf der Zulassung der Katek-Aktien zum regulierten Markt stellen.
Umgekehrt soll sich die Kontron Acquisition in der Delisting-Vereinbarung dazu verpflichten, im Rahmen dieses Angebots den Katek-Aktionären eine Gegenleistung nach Maßgabe der gesetzlichen Mindestpreisregeln anzubieten.
Die Kontron Acquisition GmbH hatte im Rahmen ihrer Kontrollmitteilung bereits bekannt gegeben, dass im Rahmen dieses Angebots der angebotene Preis EUR 15 je Katek-Aktie betragen werde. Darüber hinaus arbeite die Kontron Acquisition auch an einem Tauschangebot mit Aktien der Kontron AG, ihrer börsennotierten Muttergesellschaft, das den Katek-Aktionären alternativ offenstehen soll.