Neue Definitionen und Vorschriften

Welche Fallstricke lauern im neuen ElektroG?

21. September 2015, 9:48 Uhr | Karin Zühlke
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Wo gibt es Unterstützung?

Der FBDi hat die Anforderungen in seine Handlungshilfe »FBDi Kompass« einfließen lassen, um seinen Mitgliedern einen möglichst zügigen Weg zur Umsetzung aufzuzeigen. Detailfragen seien hier derzeit laut Dorwarth aber noch in Klärung, da hier zum Teil sehr unterschiedliche Anwendungsbereiche, aber auch Anforderungen zu Registrierung und Meldung bestehen. Der Kompass ist gegen eine Gebühr beim FBDi erhältlich.
Aktive Hilfestellung bei der Umsetzung bietet die von staatlicher Seite eingesetzte Stiftung Elektro-Altgeräte Register (Stiftung EAR). Mit ihr arbeitet zum Beispiel der Katalogdistributor RS zusammen: »Wir melden dort alle monatlich in Verkehr gebrachten Artikel«, berichtet RS Country Manager Remco Tolsma. »Die Stiftung EAR übernimmt die Rolle einer „Gemeinsamen Stelle der Hersteller“ im Sinne des ElektroG, führt die Registrierung durch und koordiniert die Bereitstellung der Sammelbehälter sowie die Abholung der Altgeräte bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern in der gesamten Bundesrepublik Deutschland. Damit sind wir auf die neue Regelung optimal vorbereitet.« Diese Dienstleistung der EAR ist allerdings Kritikern zufolge relativ kostenintensiv und löst im Einzelfall auch nicht alle Probleme.

Raspberry Pi ist ein Gerät nach WEEE

Eine der brisantesten Fragen dürfte wohl die nach der Definition eines Gerätes im Sinne der WEEE sein: Mit der eigentlichen Vorstellung von „Gerät“ hat das nur wenig zu tun. Grob zusammengefasst ist das eine Komponente, die eine eigenständige Funktion erfüllt und durch Personen, unabhängig von deren technischer Expertise die Komponente ohne unverhältnismäßigen Aufwand von einem anderen Gerät zu trennen. Das heißt, eine SPS in einem Schaltschrank ist kein Gerät, während eine externe Festplatte unter die Definition des Gerätebegriffs fällt.
Besonders knifflig ist im Rahmen des ElektroG auch die Frage, wie Eval-Kits und Entwicklungsboards eingestuft werden. In der Neufassung sind die Produkte ausgenommen, die auf Forschung&Entwicklung abzielen und nur auf zwischenbetrieblicher Ebene bereitgestellt werden, also rein für B2B und nicht für den Vertrieb an die allgemeine Öffentlichkeit, so der sinngemäße Wortlaut. Das exakt zu trennen dürfte aber in Zeiten des online Handels und der sich verändernden Lieferkette immer schwieriger werden, weil die Grenzen zwischen B2B und B2C besonders im Hinblick auf günstige Open Source Produkte verschwiemmen. Das derzeit wohl berühmteste Beispiel ist das Raspberry Pi Board, einerseits ursprünglich dafür konzipiert, um Schüler und Studenten an die Technik heranzuführen, anderseits heute sogar im Serieneinsatz von B2B-Produkten. Nach Angaben von Farnell element14 ist der Raspberry Pi also auch wenn er kein Gehäuse hat als fertiges Produkt klassifiziert und fällt damit unter die WEEE-Richtlinie. Das Board ist dementsprechend mit einem CE-Symbol und einer »durchgestrichene Mülltonne« versehen. Diese Symbole weisen darauf hin, dass das Produkt den WEEE-Richtlinien entspricht. Der Raspberry Pi zeigt sehr deutlich die Diskrepanz auf zwischen Anspruch und Wirklichkeit des ElektroG2 und dessen Unflexibilität. Denn an seine Grenzen dürfte der Begriff »Gerät« auch bei »Wearable Elektronik« stoßen.

 

Jens Dorwarth, FBDi: »Distributoren sollten sich sehr genau mit den Ausführungen der Richtlinie und des ElektroG auseinandersetzen, um die resultierenden Verpflichten auch sachgerecht und termingerecht umzusetzen.“

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