Ab 1.10. gilt eine EU-Regelung für Holzverpackungsmaterial, das aus bestimmten Drittländern in die EU importiert wird. Der Fachverband der Bauelemente Distribution klärt auf.
Hintergrund ist der Schutz der EU gegen die Einschleppung und Ausbreitung von Schadorganismen der Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse. Aufgrund dieses Beschlusses müssen Lieferungen aus China (inkl. Taiwan) und Weißrussland, die unter einer Zolltarifnummer aus Anhang I des Beschlusses und mit einer Verpackung aus Holz (z.B. Palette, Holzkiste, Trommeln) in die EU importiert werden, vorab der Pflanzenschutzkontrolle gemeldet werden.
Damit Lieferungen nicht „im Zoll hängenbleiben“, hat der FBDi im Competence Team Umwelt und Compliance eine Leitlinie erarbeitet.