Einen »Traceability-Standard« im Sinne einer verbindlichen Norm gibt es nicht, stellt Reichmann klar. Wirklich vorgeschrieben wäre eine durchgängige Rückverfolgbarkeit eigentlich nur bei sicherheitskritischen Anwendungen.
Schukat bezieht sich mit seinem Traceability-Konzept seit der Einführung 1994 auf den De-facto-Standard »Fact 10.8.2«. Dass diese Entscheidung richtig war, so Reichmann, bestätige schon allein die Tatsache, dass es zahlreiche Kundenanfragen nach dem Fact-Standard gebe. Außerdem wenden Kunden, die auf Massenproduktion ausgerichtet sind, Fact 10.8.2 im eigenen Haus an und stellen höchste Ansprüche an kritische Zulieferteile. »Beherrscht ein Lieferant in der vorgeschalteten Lieferkette diesen Standard, erleichtert das die Zusammenarbeit erheblich«, gibt Bert Schukat, Geschäftsführer von Schukat, zu bedenken. Aber nicht nur für die Großen, auch für den Kleinserienhersteller ist es eine Erleichterung, wenn sein Distributor ihn bei der Eingrenzung von Problemen unterstützen kann.
Ist die Traceability also ein Verkaufsargument? Aktive Werbung betreibe Schukat damit zwar nicht, aber der Kunde schätzt laut Bert Schukat den kostenlosen Service, den ihm der Distributor aufgrund der umfassenden Traceability bieten kann: »Wir können zum Beispiel Waren auf Chargenebene auf bestimmte Ursprungsländer zurückführen, und das innerhalb von Minuten auf Knopfdruck.« Im Fall des Japan-Bebens sei auf diese Weise schnell eine Eingrenzung der Waren auf etwaige betroffene Hersteller möglich gewesen. Auch im Fehlerfall profitiere jeder Kunde von der Traceability: »Bei einer Rückrufaktion eines Herstellers sind wir in der Lage, die betroffenen Kunden sehr schnell einzugrenzen und proaktiv zu informieren, im Idealfall noch bevor das defekte Bauteil überhaupt in die Rüstung der Maschine oder in die Produktion gelangt ist.«