Undurchsichtiger Verordnungswust

EU-Umweltverordnungen: Wettbewerbsnachteile für Europa?

27. Februar 2012, 10:19 Uhr | Karin Zühlke
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Fortsetzung des Artikels von Teil 2

Bei REACh ist die Elektronikindustrie nur Kollateralschaden

Umweltschutz und –Konformität ist wichtig, aber generell müsse man sich in Anbetracht der immer konfuser werdenden EU-Verordnungen schon die Frage nach der Verhältnismäßigkeit stellen, so Steinberger: »Man muss die Kirche im Dorf lassen und sich überlegen, was im Zuge der globalen Wettbewerbsfähigkeit der EU sinnvoll ist und was nicht. Im Fall von REACh beispielsweise ist die Elektronikindustrie einfach »nur« ein Kollateralschaden.« Es könne nicht sein, so Steinberger, dass 75 Prozent der Gesetze von Lobbyinteressen getrieben werden. Denn Einzelinteressen gehen auf Kosten der ganzen Lieferkette.

REACh ist ein Paradebeispiel für die Frage nach der Verhältnismäßigkeit: Ursprünglich war das Gesetz für die chemische Industrie gedacht, jetzt kommen immer mehr Stoffe auf die Kandidatenliste, die auch in der Elektronikindustrie entweder direkt in Bauelementen oder als Fertigungshilfsstoffe eingesetzt werden, aber meist in kleinsten Mengen, die nicht annähernd im Verhätlnis stehen zur chemischen Industrie. Und das, so Steinberger könne mittelfristig dazu führen, die Produktion aus der EU zu vertreiben, während sich die asiatischen Firmen ins Fäustchen lachen: »Die EU macht den Eindruck, als wolle sie es asiatischen Lieferanten einfacher machen, ihre Produkte hier zu verkaufen, als europäischen Firmen, hier zu produzieren. Eine gesunde Industriepolitik muss zumindest die Changengleichheit wahren.«


  1. EU-Umweltverordnungen: Wettbewerbsnachteile für Europa?
  2. Wettbewerbsnachteile für Europa
  3. Bei REACh ist die Elektronikindustrie nur Kollateralschaden

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