Industriefreundlichere Lösung in Sicht

Gelangenserklärung für Exporte: Bundesfinanzministerium gibt nach

12. April 2012, 8:39 Uhr | Karin Zühlke

Die zum Jahresanfang 2012 vom Bundesfinanzministerium (BMF) neu eingeführte Gelangensbestätigung zog laute Proteste der deutschen Exportwirtschaft nach sich. Neben anderen Verbänden hat der Fachverband der deutschen Bauelemente-Distribution um eine industriefreundlichere Lösung gebeten – mit Erfolg: Im überarbeiteten Entwurf hat das BMF jetzt mehrere Punkte verbessert.

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Die Gelangenserklärung hatte im Januar hohe Wogen geschlagen: Sie fordert, dass jeder Exporteur für jede Warenlieferung eine vom BMF vorgegebene Bestätigung von seinen EU-Handelspartnern einfordert, mit der der Kunde verbindlich den Erhalt der jeweiligen Sendung bestätigt. Bei fehlendem Nachweis muss der Exporteur die im Exportgeschäft üblicherweise entfallende deutsche Mehrwertsteuer nachzahlen.

Allein den Verwaltungsaufwand bezifferten beispielsweise die Bauelemente-Distributoren auf bis zu einer Mio. Euro pro Jahr, abhängig vom Exportanteil. Im Zuge einer Eingabe beim BMF hatte der FBDi neben anderen Verbänden um eine industriefreundlichere Lösung gebeten: Die Bemühungen haben sich gelohnt: Auch wenn das grundsätzliche Problem weiterhin existiert, wurden im überarbeiteten Entwurf des BMF zur Anwendung der Neuregelung mehrere Punkte verbessert. Einzelheiten  sind im Auszug aus dem Schreiben des BMF aufgeführt. 

Allerdings handelt es sich beim vorliegenden Dokument um einen Entwurf, über den noch final abgestimmt wird. Ein Manko bleibt weiterhin noch der zum 1. Juli 2012 terminierte Umsetzungstermin der Gelangenserklärung - nach Ansicht des Fachverbands ist dieser deutlich zu früh angesetzt. Der FBDi hat eine Verschiebung um drei Monate beantragt. Eine erfreuliche Nachricht in diesem Zusammenhang ist: Ab sofort gehört der FBDI zum Kreis der zu informierenden Verbände, und hat somit zukünftig mehr Zeit, um seinen Standpunkt einzubringen.

 

 


  1. Gelangenserklärung für Exporte: Bundesfinanzministerium gibt nach
  2. Auszüge aus dem BMF-Schreiben:

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