Förderung nachhaltiger Mobilität

Neuer Carsharing-Gesetzesentwurf beschlossen

3. Januar 2017, 11:36 Uhr | Stefanie Eckardt
Die Bundesregierung will künftig Carsharing als wichtigen Baustein für nachhaltige Mobilität fördern.
© BMW

Die Bundesregierung will Carsharing als Trend zur nachhaltigen Mobilität unterstützen – und zwar mit Sonderparkplätzen und kostenfreiem Parken. Das Kabinett hat dazu einen Gesetzentwurf beschlossen.

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Das neue Carsharing-Gesetz soll zum 1. September 2017 in Kraft treten. Es gewährt nicht nur Privilegien beim Parken, wie reservierte Parkplätze oder die Befreiung von Parkgebühren. Es enthält darüber hinaus Regelungen, die verkehrs- und umweltpolitische Vorgaben betreffen. Das sind beispielsweise:

  • Das Gesetz definiert, was unter dem Begriff Carsharing-Fahrzeug zu verstehen ist und wie diese Fahrzeuge zu kennzeichnen sind.
  • Den örtlichen Straßenverkehrsbehörden wird die Möglichkeit eingeräumt, separate Parkflächen für Carsharing-Fahrzeuge auszuweisen und diese von Parkgebühren zu befreien.
  • Carsharing-Anbietern mit festen Stationen wird im Rahmen eines wettbewerblichen Auswahlverfahrens gestattet, Stellplätze an ausgewählten Standorten in den "öffentlichen Verkehrsraum" zu verlegen.
  • Bei der Auswahl dürfen Aspekte wie die Vernetzung mit dem öffentlichen Nahverkehr und der Klimaschutz berücksichtigt werden. Carsharing-Flotten mit Elektrofahrzeugen oder Hybridantrieben könnten so bevorzugt zum Zuge kommen.

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