CsgG soll zum 01.09.17 in Kraft treten

Parkplatz gesucht und Carsharing genutzt

13. April 2017, 16:26 Uhr | Andreas Pfeffer
Ausgewiesene Stellfläche für Carsharing-Fahrzeuge
© Bundesverband Carsharing

Zum 01.09.2017 soll das neue Carsharing-Gesetz (CsgG) in Kraft treten. Neben Privilegien beim Parken wird es auch verkehrs- und umweltpolitische Regelungen enthalten.

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Der Deutsche Bundestag hat das »Gesetz zur Bevorrechtigung des Carsharing« verabschiedet. Die Abgeordneten sind von der verkehrs- und umweltentlastenden Wirkung überzeugt.

Die gesonderte Ausweisung der Stellflächen mit der Möglichkeit zur Kostenbefreiung erhält somit eine bundeseinheitliche Rechtsgrundlage. Die entsprechenden Fahrzeuge müssen allerdings besonders als Carsharing-Fahrzeuge gekennzeichnet werden.

Bevorzugt werden sowohl die stationsgebundenen als auch die nicht stationsgebundenen Konzepte. Ein zusätzlicher Anreiz für Elektro- oder Hybridfahrzeuge in der Flotte soll gerade bei stationsgebundenen Angeboten erreicht werden. Ausgewählte Standorte im öffentlichen Verkehrsraum werden in einem wettbewerblichen Auswahlverfahren vergeben, auch unter Berücksichtigung der Umweltverträglichkeit.


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