Kommentar

Die Angst vor dem Blackout

15. Oktober 2021, 9:30 Uhr | Irina Hübner
Irina Hübner ist Redakteurin bei der Elektronik automotive.
© Componeers GmbH

Großbritannien dreht E-Autos den Strom ab, und das jeden Tag für ganze neun Stunden. Mit der ab Mai 2022 gültigen Regelung will die britische Regierung verhindern, dass es zu Stoßzeiten zu einer Überlastung des Netzes kommt.

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Wie die Times berichtet, werden neue Ladegeräte in Privathaushalten und am Arbeitsplatz dann zwischen 8 Uhr und 11 Uhr sowie zwischen 16 Uhr und 22 Uhr automatisch abgeschaltet. Das Laden an öffentlichen Ladepunkten oder an Autobahn-Schnellladeparks soll auch in diesen Zeiträumen weiterhin möglich sein.

Neun Stunden Stromabschaltung klingt viel. Doch wenn man bedenkt, dass Pkw im Durchschnitt nur etwa eine Stunde am Tag tatsächlich fahren, die restlichen 23 Stunden hingegen stehen, bleiben immer noch 14 Stunden Zeit übrig, um das Elektrofahrzeug wieder vollzuladen. Das sollte durch intelligentes Lademanagement leicht zu schaffen sein.

Dennoch stellt sich die Frage: Droht uns in Deutschland ebenfalls
eine solche Stromabschaltung? Ein Gesetz zur Spitzenglättung ist durchaus geplant, jedoch konnte die noch amtierende große Koalition diesbezüglich keinen Erfolg vermelden. Laut Bundeswirtschafts­ministerium ist es nicht gelungen, eine Einigung unter den Vertretern von Netzbetreibern, Industrie und Autoherstellern zu erzielen.

In einem frühen Entwurf eines Gesetzesvorschlags war eine bis zu zweistündige Unterbrechung von Ladevorgängen vorgesehen, falls das Stromnetz lokal an seine Grenzen kommen sollte. Die Autohersteller sind – wie nicht anders zu erwarten – gegen eine derartige Maßnahme, die Netzbetreiber halten sie für nötig. Doch sie sehen mögliche Alternativen in der Drosselung des Stroms zu Spitzenlastzeiten oder in Vehicle-to-Grid.

Im Vergleich zur britischen Vorgehensweise erscheinen die bislang für Deutschland diskutierten Vorschläge eher moderat. Doch es bleibt abzuwarten, was die kommende Regierung letztendlich ausarbeiten und beschließen wird – sie befindet sich jedenfalls in der Pflicht, einen funktionierenden regulatorischen Rahmen für die Elektromobilität zu schaffen.


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