Bislang haften für Fahrfehler Halter und Fahrer. Wird die Steuerung des Fahrzeugs jedoch durch ein autonomes System übernommen, ist mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass die Rechtsprechung in manchen Fällen auch Fahrfehler als Produktfehler des Pkw einstufen wird. Die Hersteller werden daher für mehr Unfälle Haftung übernehmen müssen und einer größeren Zahl von Prozessen ausgesetzt sein. Ob eine derartige Haftungsverschiebung zum Hersteller angemessen ist, erscheint fragwürdig: Kerngedanke der Straßenverkehrshaftung ist, dass der Halter ein „potenziell für sich und Dritte gefährliches“ System betreibt. An diesem Grundsatz ändert sich auch beim Betrieb von (teil-) autonomen Fahrzeugen nichts.
Jedoch wird sich der Halter mit zunehmenden Beweisschwierigkeiten konfrontiert sehen: Zwar wäre bei vollautonomen Fahrzeugen zu vermuten, dass der vom Fahrzeug verschuldete Unfall auf einen Fehler der autonomen Steuerung zurückgeht. Wenn sich allerdings der Mensch und das (teil-) autonome System die Fahraufgabe teilen, kann es im Einzelfall unmöglich sein nachzuvollziehen, ob Mensch oder Maschine den Schaden verursacht hat. Schließlich ist es durchaus möglich, dass ein Assistenzsystem nur in einer ganz bestimmten Situation fehlerhaft funktioniert und diese im Nachhinein nicht mehr reproduziert werden kann.
Insgesamt bestehen also sowohl auf Seiten des Herstellers als auch des Halters erhebliche Rechtsunsicherheiten. Es müssen daher praktikable Lösungsansätze gefunden werden, die einen angemessenen Interessenausgleich ermöglichen.