Vier Jahre nachdem ein Fahrer mit seinem Tesla Model 3 tödlich verunglückt ist, hat ein US-Gericht den Konzern jetzt vom Vorwurf freigesprochen, Mängel an der Autopiloten-Software und anderen Sicherheitssystemen hätten den Unfall verursacht.
Nach einigen schweren und teils tödlichen Unfällen mit möglicher Beteiligung des Full-Self-Driving-Systems (FSD) laufen in den USA aktuell mehrere Klagen gegen Tesla. Darin werfen die Kläger und Staatsanwälte dem Elektroautohersteller zumeist vor, die Autopilotensoftware sei, im Gegensatz zu den Werbeversprechen von Tesla, nicht ausgereift und habe deshalb einen erheblichen Anteil an den Crashs gehabt, oder diese sogar verursacht. Jetzt ist in Kalifornien das erste Urteil zu diesen Anschuldigungen im Zusammenhang mit einem letalen Unfall ergangen. Darin wies die Jury die Vorwürfe bezüglich mangelhafter FSD-Software und Sicherheitssysteme zurück und entlastete somit den Konzern von Elon Musk zumindest in Teilen.
Im konkreten Fall ging es um einen Unfall aus dem Jahr 2019, bei dem ein Tesla Model 3 mit einer Geschwindigkeit von über 100 km/h plötzlich vom Highway abgekommen war, einen Baum gerammt und daraufhin zu brennen begonnen hatte. Bei dem Unfall war der Besitzer des Wagens, der auch am Steuer saß, umgekommen, seine zwei Mitfahrer hatten schwere Verletzungen davongetragen. Ihren Ausführungen zufolge hatte der Autopilot den Crash verursacht, zugleich hätten außerdem weitere Sicherheitssysteme versagt. Da sich das aufpreispflichtige FSD zu dieser Zeit noch in der Beta-Phase befunden habe, sei das Fahrzeug aus ihrer Sicht wissentlich mit fehlerbehafteter und potenziell lebensgefährlicher Sicherheitstechnologie ausgeliefert worden. Die beiden Überlebenden und ihre Anwälte forderten deshalb mehrere hundert Millionen US-Dollar Schadenersatz von Tesla.
Statt jedoch technologisch auf die erhobenen Vorwürfe einzugehen, stützte sich Teslas Verteidigung in dem Zivilverfahren vor allem auf den Umstand, dass der verunfallte Fahrer nachgewiesenermaßen alkoholisiert in sein Fahrzeug gestiegen war. Auch wenn er nach kalifornischem Gesetz wohl noch fahrtüchtig war, sei er deshalb nicht mehr in der Lage gewesen, die geforderte manuelle Kontrolle über das Fahrzeug und gegebenenfalls auch seine Assistenzsysteme wie den Autopiloten auszuüben, so die Anwälte. Daher spiele es auch keine Rolle, ob das FSD zum Zeitpunkt des Unfalls überhaupt aktiviert war – was sich Teslas Angaben zufolge aufgrund der starken Zerstörung des Fahrzeugs nicht mehr feststellen ließ. Neun der zwölf Juroren folgten dieser Argumentation und sprachen Tesla frei. Ihrer Ansicht nach war die Unfallursache menschliches Versagen, während es keine stichhaltigen Beweise für die vermeintlichen technischen Mängel gebe.
Somit darf sich Tesla über einen klaren und wichtigen Freispruch im ersten Verfahren freuen. Gleichzeitig kann der Elektroautohersteller aufgrund der besonderen Umstände allerdings nur bedingt auf eine Signalwirkung für die anderen Prozesse rund um den Autopiloten hoffen.