Shopping & Logistik 4.0

Die digitale Einkaufswunderwelt

23. Februar 2017, 9:10 Uhr | Karin Zühlke
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Fortsetzung des Artikels von Teil 1

Der gläserne Supermarkt-Kunde

Mit „Amazon Go“ eröffnete im Dezember der erste digitale Supermarkt in der 2131 7th Ave in Seattle. Derzeit arbeitet der Markt in einer Art Beta-Phase: Die Klientel besteht nur aus Amazon-Mitarbeitern. Der Gedanke hinter dem Konzept ist an sich simpel: Der Kunde betritt den Supermarkt, packt ein, was er haben möchte, und geht. Bezahlt wird bargeldlos über das Smartphone.

Erforderlich ist lediglich ein Amazon-Konto und eine entsprechende App. Computer sehen und erkennen im Hintergrund automatisch ganz ohne Scannen die Produkte, die der Kunde aus den Regalen nimmt – und fügen sie einem virtuellen Warenkorb hinzu. Dieser begleitet den Kunden, bis er den Laden verlässt. Angeblich erkennt das System auch, wenn ein Produkt wieder ins Regal zurückgelegt wird. Über das hinterlegte Amazon-Konto werden die Waren automatisch in Rechnung gestellt.

Amazon verlautbarte, vier Jahre lang an dem Konzept gearbeitet zu haben. Die eingesetzten Technologien umfassen im Wesentlichen »Computer Fusion, Deep Learning und Sensor Fusion«, so der Konzern. Näher spezifiziert wurden die eingesetzten Technologien allerdings nicht.

Wenig Aufschluss gibt auch der Patent-Antrag, den Amazon beim US Patent & Trademark Office eingereicht hat: Der lautet im Originaltext so: „A computing system, comprising: one or more processors; and a memory coupled to the one or more processors and storing program instructions that when executed by the one or more processors cause the one or more processors to at least: detect a presence of a user within a materials handling facility using first data collected by at least one of a plurality of input devices in the materials handling facility; detect a pick of an item, performed by the user, from an inventory location within the materials handling facility using second data collected by at least one of the plurality of input devices in the materials handling facility; identify, using the second data collected by at least one of the plurality of input devices in the materials handling facility, the picked item; associate an item identifier representative of the picked item with the user; determine, using third data collected by at least one of the plurality of input devices, that the user has passed through a transition area located near an exit of the materials handling facility; update an inventory data store to decrease an inventory count of the item; and update a user profile data store to identify that the item has been transitioned to the user.“ (Quelle: US Patent & Trademark Office).

Kurzum: Hinter all dem stecken Rechnerkapazitäten, Algorithmen und Datenbanken wie auch ein Inventory Management System. Und wie gelingt die Verknüpfung von Ware und Kunde? Die Applikationsschrift spricht von einer „Facial Recognition“, also davon, dass der Kunde von einer Kamera erfasst wird, wenn er das Geschäft betritt. Möglich wären auch Kamera-Aufnahmen, wenn jemand etwas aus dem Regal nimmt. Hinzu kommen könnten biometrische Erkennungsmerkmale, Bezahl- und Karteninformationen und ein Passwort, mit dem der User sich über die App identifiziert. Auf diese Weise hinterlässt der Kunde einen kompletten digitalen Footprint im Supermarkt respektive bei Amazon. Für Online-Shopper ist das nichts Ungewöhnliches, für Präsenzeinkäufer hingegen schon. Ob solche Systeme datenschutzrechtlich in Deutschland und Europa überhaupt zulässig wären, darf in Frage gestellt werden.

Noch sind die genannten Beispiele erst in der Pilotphase. Aber auch wenn die Details noch nicht ausgefeilt sind, zeigen die Szenarien, dass die Digitalisierung auch vor dem Präsenzhandel und der Logistikkette nicht Halt machen wird.


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