Das Forschungsprojekt »Roadmap Speicher« der Projektpartner Fraunhofer IWES, IAEW (RWTH Aachen) und Stiftung Umweltenergierecht hat den Speicherbedarf der Energiewende geklärt. Die Ergebnisse wurden jetzt vorgestellt.
In einem Expertenworkshop wurden die Ergebnisse des vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) geförderten Projekts in Berlin vorgestellt. Dr. Kurt Rohrig, stellvertretender Institutsleiter resümierte: »Das Erreichen der Klimaschutzziele ist ohne eine maßgebliche Beteiligung von Speichersystemen nicht möglich. Der Ausbau der erneuerbaren Energien kann aber weiterhin zügig fortgesetzt werden. Bis zu einem Ausbaugrad von etwa 60 Prozent bieten das Lastmanagement, und der Netzausbau im Zusammenhang mit dem Stromaustausch auf europäischer Ebene ausreichend Flexibilität und damit Zeit für eine Etablierung der dann benötigten Speichertechnologien.«
Eine Kernthese des Forschungsberichtes, des auf der Webseite des Instituts für elektrische Anlagen und Energiewirtschaft der RWTH Aachen herunterzuladenden Forschungsberichtes lautet, dass die zur Integration der Erneuerbaren Energien (EE) nötige Flexibilisierung der Energieversorgung zu großen Teilen herzustellen wäre, durch Netzausbau, den Rückgriff auf den europäischen Strommarkt, Lastmanagement, flexible Biogasanlagen, Kraft-Wärme-Kopplung sowie Power-to-Heat. Der Stromspeicherausbau sei bis zu einem EE-Anteil von 60 % keine Voraussetzung für den Ausbau der Wind- und Sonnenenergie, wenn eine geringe Abregelung von Erzeugungsspitzen akzeptiert werde.
Der notwendige Ausgleich der volatilen Energiemengen könne auch bei einem hohem EE-Anteil in der Stromversorgung (90 Prozent in Deutschland) ohne zusätzliche Speicher bei Abregelung von 1 Prozent EE geschaffen werden. Der Bedarf an Batteriespeichern sei im Vergleich zur EE-Erzeugungsleistung niedrig und stelle gegenüber der alternativen Stromerzeugung aus Biomasse, Geothermie oder CSP-Anlagen keinen ausschlaggebenden Kostenfaktor dar.
Der Bau von kostspieligen Power-to-Gas-Anlagen sei nur bei einem verzögerten Netzausbau zu rechtfertigen, um Engpässe zu managen, bei abgeschlossenem Netzausbau würden sie für diese Funktion nicht mehr benötigt. Zu Einführung der Speicher fordert das Papier »politische Begleitung«, eine Speicherförderung nach dem Vorbild des EEG durch Gewährung bestimmter Vergütungssätze und/oder Prämien, wird nicht empfohlen, da Fehlanreize entstünden, ein »Speichergesetz« sei im jetzigen Stadium nicht erforderlich. Es bedürfe vielmehr »lernfähigen« Rechtes, das eine gewisse Flexibilität in verschiedenen Entwicklungspfaden erlaube und eine Erprobung ermögliche.