Die Regelleistungserbringung stellt einen der am häufigsten genannten Erlöskanäle beim Betrieb von Speichern oder Verbundkraftwerken dar. Im europäischen Verbundnetz werden Differenzen zwischen Stromeinspeisung und Stromentnahme i.A. durch netzdienliche Speicher oder Kraftwerke ausgeglichen, die Regelleistung liefern. Sie erkennen anhand der Abweichung der Netzfrequenz vom Sollwert (50,00 Hz), ob das Angebot oder die Nachfrage an Leistung überwiegt, und reagieren dementsprechend. Bei Überfrequenz wird Leistung aus dem Netz entnommen, bei Unterfrequenz wird Leistung ins Netz abgegeben.
Die sogenannte Primärregelleistung (kurz: PRL) ist nach den rotierenden Massen im Netz (die sog. Momentanreserve) die schnellste Form der Regelleistung, die Reaktionszeit beträgt einige Sekunden bis Minuten. Für längerfristige Abweichungen ist die Sekundärregelleistung oder sogenannte Minutenreserve vorgesehen; hier beträgt die maximale Reaktionszeit 5 Minuten. Die Erbringung der PRL wird wöchentlich an der Strombörse ausgeschrieben. Ein Kraftwerk oder ein Speicher kann also die Bereitschaft, Regelleistung zu erbringen, an der Strombörse anbieten und vermarkten.
Vorher muss er dem ÜNB (Übertragungsnetzbetreiber) aber im Rahmen einer Präqualifizierung nachweisen, dass er die erforderlichen Rahmenbedingungen auch einhält, dass also sein System bei Anforderung ausreichend schnell und über den erforderlichen Zeitraum Leistung abnehmen oder liefern kann. Auch eine entsprechende Redundanz bzw. Ausfallsicherheit muss gewährleistet sein, die man u.U. auch über den Zusammenschluss mit anderen Anbietern über einen Vermarkter nachweisen kann.
Ausgeschrieben wird nur eine begrenzte Menge an Regelleistung, was den Börsenpreis für diese Leistungsbereitstellung auch in den letzten Monaten unter Druck gesetzt hat. Der PRL-Erlös ist also einerseits recht einfach anhand des jeweiligen Marktpreises zu berechnen, andererseits ist die Preisstabilität für längere Zeiträume nur schwer abzuschätzen. Wirtschaftlich sinnvoll ist PRL i.A. nur bei größeren Einheiten, denn der Aufwand zur Präqualifizierung und zur Vermarktung ist für kleinere Systeme in der Regel zu hoch.
Neben der Primärregelleistung kann auch die Erbringung von Sekundärregelleistung am Markt angeboten werden. Während die PRL versucht, das Ungleichgewicht zwischen Erzeugung und Verbrauch in den ersten Sekunden und Minuten auszugleichen, wird die Sekundärregelleistung dann aktiv angesteuert, wenn die Reserven der PRL auf Dauer nicht ausreichen.
Konventionelle Energieerzeuger wie z.B. eine Gasturbine können Regelleistung erbringen, aber nur dann, wenn sie bereits in Betrieb sind. Die Erzeugungsleistung wird dann um den Betrag der Regelleistungsvorgabe erhöht oder verringert; dabei muss aber die maximale Reaktionszeit eingehalten werden. Ist z.B. eine Gasturbine vorher nicht in Betrieb, benötigt sie zum Hochfahren typischerweise 12 bis 15 Minuten. Dies ist aber selbst für SRL zu langsam, denn hier lautet die Vorgabe maximal 5 Minuten von Null auf Vollastbetrieb. Außerdem wäre es vollkommen unwirtschaftlich, eine Gasturbine bei jeder Regelleistungsvorgabe zu starten.