Das Deutsche Patentamt warnt eindringlich vor Markenpiraterie im Onlinehandel. Vor allem bei auffallend günstigen Preisen sei Vorsicht geboten, denn die Produkte würden sich allzu oft als minderwertige Fälschungen mit teils erheblichen Sicherheitsrisiken herausstellen.
Nach amtlichen Schätzungen werden gefälschte Waren für jährlich mehr als 100 Milliarden Euro in die EU eingeführt, darunter Medikamente, Lebensmittel und Kinderspielzeug. Der deutsche Zoll stellte im vergangenen Jahr Fälschungen im Wert von rund 435 Millionen Euro sicher.
Beim Einkauf in virtuellen Welten kann die digitale Ware durch einen nicht austauschbaren Datensatz einer Blockchain (NFT) abgesichert werden - beispielsweise »virtuelle Sneaker authentifiziert durch NFT«. Das deutsche Markenregister enthält bereits über 70 Anmeldungen und Eintragungen, in deren Warenverzeichnis der Begriff NFT vorkommt, und über 1200 Anmeldungen und Eintragungen mit dem Begriff »Blockchain«.
Patentamt-Präsidentin Eva Schewior betont, dass die Regeln für geistiges Eigentum auch in der virtuellen Welt gelten. »Auch das Metaversum ist kein rechtsfreier Raum, in dem man tun und lassen kann, was man will.«