Am 20. Juni 2025 treten EU-weit neue Ökodesign-Vorgaben für Smartphones, Tablets und schnurlose Telefone in Kraft. Diese verpflichten Hersteller, Informationen zu Umwelt- und Verbraucherschutz über ein erweitertes Energielabel bereitzustellen.
Das neue Energielabel weist neben der Energieeffizienzklasse künftig auch Angaben zur Akkulebensdauer, Reparierbarkeit, Ersatzteilverfügbarkeit sowie zum Schutz gegen Stürze, Staub und Wasser aus.
Hersteller müssen sieben Jahre nach Verkaufsstart Ersatzteile wie Akkus, Displays oder Kameramodule liefern und mindestens fünf Jahre lang Softwareupdates bereitstellen, zudem eine lange Akkulebensdauer sowie Haltbarkeit bei Stürzen sicherstellen.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) will die Umsetzung der neuen Vorgaben durch den Handel kontrollieren. »Damit die Regelung nicht ins Leere läuft, müssen Händler ihren gesetzlichen Kennzeichnungspflichten auch nachkommen«, erklärt Thomas Fischer, DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft. »Deshalb werden wir stichprobenartig Tests im Handel durchführen und gegen festgestellte Verstöße rechtlich vorgehen.«
DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz fordert eine Ausweitung der Kennzeichnungspflichten auf alle Elektrogeräte. Laut Metz sei die aktuelle Regelung ein »wichtiger Schritt«, doch die Problematik kurzlebiger und schwer reparierbarer Geräte betreffe weitaus mehr Produktgruppen.