Geschwindigkeitsmessung

Gericht bestätigt Relevanz PTB-zugelassener Messgeräte

19. Dezember 2014, 10:18 Uhr | Nicole Wörner
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Hintergrund der Entscheidung

Mit diesem Beschluss hat das OLG Frankfurt einen Beschluss des Amtsgerichts Friedberg aufgehoben, bei dem es um ein Bußgeldverfahren bezüglich einer Geschwindigkeitsübertretung ging. Die entsprechende Messung erfolgte mit dem von der PTB bauartgeprüften und von einer Eichbehörde amtlich geeichten Geschwindigkeitsmessgerät PoliScanspeed der Fa. Vitronic.

Im betreffenden Fall hatte ein vom Amtsgericht beauftragter Sachverständiger zunächst die Ordnungsmäßigkeit der Messung konkret bestätigt, im weiteren Verlauf jedoch festgestellt, dass er aufgrund neuer Erkenntnisse nicht mehr beurteilen könne, ob die Messung ordnungsgemäß sei. Dies führte zu Vorbehalten seitens des Amtsgerichts gegen die mit dem oben genannten Geschwindigkeitsmessgerät durchgeführten Messungen. Das OLG widerspricht den Ausführungen vehement und spricht an einer Stelle gar von einer »erkennbar begrifflichen Irreführung des Gerichts« durch den Sachverständigen.

Unter der Überschrift »Das standardisierte Messverfahren« führt das OLG aus, dass diesen Vorbehalten grundsätzlich die PTB-Bauartzulassung als antizipiertes Sachverständigengutachten entgegensteht, bei dem die Bedingungen seiner Anwendbarkeit und sein Ablauf so festgelegt sind, dass unter gleichen Voraussetzungen gleiche Ergebnisse zu erwarten sind.

 


  1. Gericht bestätigt Relevanz PTB-zugelassener Messgeräte
  2. Hintergrund der Entscheidung
  3. Auch für atypische Verkehrsszenarien geprüft

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