Da die Leistungsabgabe einer Stromversorgung bei niedriger Eingangsspannung häufig reduziert wird, hat der Hersteller bei der Auswahl des Netzteils zu prüfen, ob die Leistungsaufnahme zu den Ausgangsdaten des Netzteils in diesen Anwendungsfällen passt. Des Weiteren ist zu beachten, dass ME-Geräte, die nicht fest an das Stromnetz angeschlossen sind, nur mit Netzteilen der Schutzklasse II oder mit interner Stromversorgung betrieben werden dürfen, keine Funktionserde verwenden dürfen und nur Anwendungsteile vom Typ BF (Body-Floating, Körperbezug mit Stromfluss) oder CF (Cardial Floating, Herzbezug mit Stromfluss) verwenden dürfen. Bei dem Netzteil sollte daher auf das Vorhandensein beziehungsweise Fehlen entsprechender Symbole – Schutzklasse II und Funktionserde – explizit geachtet werden.
Die Forderung nach Schutzklasse II begründet sich in der Tatsache, dass viele Häuser keine funktionierende Erdung besitzen: Beispielsweise ist kein Schutzleiter mit der Steckdose verbunden, es fehlen Fehlerstromschutzschalter, die »klassische Nullung« wird verwendet oder die Potenzialausgleichsschiene ist nicht (oder nur unzureichend) mit der Erde verbunden. Bei Geräten der Schutzklasse I fließt im Fehlerfall ein Strom über den Schutzleiter zur Erde und löst normalerweise den Fehlerstromschutzschalter (RCD, früher FI genannt) oder eine Sicherung aus. Bei einer Gebäudeinstallation mit mangelhafter oder gänzlich fehlender Erdung wie in den vorangegangenen Beispielen kann dies zu einem tödlichen elektrischen Schlag führen. Geräte der Schutzklasse II verfügen dagegen über eine doppelte Isolierung und sind im Falle dieses Fehlers sicher. Die Funktionserde dient bei Geräten zur elektromagnetischen Entstörung, bei fehlender Erdung kann dies aufgrund unzulässiger Störpegel zu Fehlfunktionen führen. Bei Geräten ohne Funktionserde ist dies nicht der Fall.
Erste IP-Kennziffer | Zweite IP-Kennziffer | |||
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IP - Kennziffer | Schutz gegen Eindringen von festen Fremdkörpern | Erklärung, welche Fremdkörper nicht in das Gehäuse eindringen dürfen | Schutz gegen Eindringen von Feuchtigkeit oder Wasser | Erklärung zur Schutzmaßnahme |
0 | Ungeschützt | Kein besonderer Schutz | Ungeschützt | Kein besonderer Schutz |
1 | ≥ 50,0 mm Durchmesser | Größere Körperflächen (z.B. Hand). Feste Fremdkörper über 50mm Durchmesser | Senkrechtes tropfen | Geschützt gegen herabtropfendes Wasser (senkrecht fallende Tropfen) |
2 | ≥ 12,5 mm Durchmesser | Finger oder Prüfmittel bis 80mm Länge, feste Fremdkörper über 12,5mm Durchmesser | Tropfen (15° Neigung) | Geschützt gegen senkrecht fallende Tropfen bei einer Neigung des Gehäuses von bis zu 15° der Gebrauchslage |
3 | ≥ 2,5 mm Durchmesser | Werkzeuge oder ähnliches, feste Fremdkörper über 2,5mm Durchmesser | Sprühwasser | Sprühendes Wasser aus einer Neigung bis 60° darf den Betrieb des Gerätes nicht gefährden |
4 | ≥ 1,0 mm Durchmesser | Drähte oder feste Fremdkörper über 1,0mm Durchmesser | Spritzwasser | Geschützt gegen gespritztes Wasser aus beliebiger Richtung |
Quelle: Friwo
Tabelle 1. Nomenklatur der IP-Schutzarten.
Wenn eine elektrisch leitende Verbindung zwischen Patient und Gerät besteht, spricht man von Anwendungsteilen. In diesem Fall muss der Patientenanschluss von der Erde und dem AC-Versorgungsnetz isoliert sein. Der Strom, der beim Berühren des Patientenanschlusses durch den Patienten zur Erde fließt, unterliegt festen Grenzwerten. Bei Anwendungsteilen des Typs BF darf dieser 100 µA nicht überschreiten, bei Geräten des Typs CF liegt der Grenzwert mit 10 µA nochmals deutlich niedriger. Hält auch der Ableitstrom des Netzteils bereits den entsprechenden Grenzwert ein, lassen sich Anwendungsteile des Typs BF oder CF deutlich leichter realisieren.
In Pflegeheimen und häuslichen Umgebungen geht man von einem erhöhten Risiko des Eindringens von Wasser aus. Ein simples Beispiel hierfür ist der elektrische Rollstuhl, der in Heimen oder Zuhause auch häufig im Freien verwendet wird und deshalb, genauso wie handgehaltene Anwendungen, mindestens die Schutzklasse IP02 gemäß der IEC 60529 erfüllen muss (Tabelle 1). Für alle anderen Geräte wie Ladestationen oder stationäre Beatmungsgeräte gilt die Schutzart IP01 als Mindestanforderung. Dieser »Basisschutz« bedeutet praktisch einen Schutz vor leichtem Regen. Des Weiteren müssen die Geräte auch für Kinder berührsicher aufgebaut sein (Schutz gegen Eindringen von festen Fremdkörpern ≥ 5,6 mm). Ein Schutz nach IP21 oder IP22 reicht demnach nicht aus.