Bildschirmprüfung

Der Hamster muss nerven!

3. Februar 2016, 11:38 Uhr | Marcel Consée
Testbild für die Prüfung
© Logima

Bildschirme zur Befundung von Röntgenbildern müssen täglich visuell geprüft werden - eine eher lästige Aufgabe. Diese soll durch eine spezielle Software vereinfacht werden.

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Die Windows-Software »DisplayQ Daily« von Logima Software ist für die vorgeschriebene tägliche Prüfung von Röntgen-Bildschirmen gedacht. Sie deckt alle Aspekte der DIN 6868-157 und der anderen relevanten Regelungen ab.

Beim Starten des Rechners meldet sich zuerst das Maskottchen der Anwendung, Manfred Murmel. Bei der Prüfung wird das neue Testbild TG18-OIQ pixelgenau erzeugt und angezeigt. Es wurde durch die Arbeitsgruppe 18 (Task Group) der Amerikanischen Vereinigung von Physikern in der Medizin (AAPM) definiert und löst das bisher für die Prüfung benutzte Testbild ab. Allerdings benötigt man, je nach Verwendungszweck und Raumklasse des Bildschirms nicht alle Elemente des Testbildes - deswegen werden in DisplayQ Daily nur die für die Bewertung interessanten Teile des Bildes angezeigt, was die Beurteilung der Bildwiedergabequalität wesentlich vereinfacht.
Manfred Murmel stellt dabei auch sicher, dass die Prüfung nicht immer wieder aufgeschoben wird und verkürzt das Erinnerungsintervall bei jedem wegklicken der Benachrichtigung.

Auch die gleichzeitige Anzeige des Testbildes auf allen angeschlossenen Monitoren ist eine kleine Hilfe um Zeit zu sparen. Damit kann der Prüfer ohne großen Aufwand entscheiden ob das System noch für die Befundung von Röntgenaufnahmen geeignet ist.

DisplayQ Daily zeigt den Benutzern des Computers, die ihn häufig abwechselnd benutzen, auch an, wie der aktuelle Status des Systems ist. Man wird schnell darauf hingewiesen ob die tägliche Prüfung noch ansteht, schon erfolgreich durchgeführt wurde, oder sogar ein Problem festgestellt wurde und die angeschlossenen Bildschirme nicht geeignet sind um medizinische Befunde zu erstellen.

Die Berichte über die durchgeführten Prüfungen werden direkt als PDF-Dokumente abgelegt, so kann der Verantwortliche sie ganz einfach bei der Ärztlichen Stelle, die die Qualitätssicherung von medizinischen Strahlenanwendungen überprüft, einreichen.


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