Die Abgeltungssteuer bedroht kapitalschwache Betriebe
Ab 2009 wird auf Zinsen, Dividenden und private Kursgewinne eine 25-prozentige Abgeltungssteuer erhoben. Aber die Erträge aus Unternehmensbeteiligungen unterliegen nach wie vor dem persönlichen Steuersatz der Teilhaber. Gegenüber Aktien und Fonds…