Inwiefern diese Datenbank Obsolescence-Risiken schüren könnte, erläuterte Tim Becker von REACHLAW in seinem Vortrag „The Waste Framework Directive Database“ und traf damit einen empfindlichen Nerv bei den Teilnehmern. »Von Herstellern und Importeuren wird erwartet, dass sie wissen, was in den Produkten ist, die sie an ihre Kunden liefern. Die Informationspflicht besteht, sobald sich ein Stoff aus der Kandidatenliste in einer der Komponenten befindet – das kann auch Produkte in der Langzeitlagerung betreffen.«
Wie komplex die Datenbank für Hersteller, Distributoren und Importeure werden kann, zeigte er anhand des Beispiels eines importierten Fahrzeugs, dessen Motor einen O-Ring aus Stoffen von der REACH-Kandidatenliste enthält. Nun müssen zunächst sowohl Fahrzeug und Motor als schließlich auch der O-Ring im Detail beschrieben werden – inklusive Artikelnamen, -art und -kennung. Auch die Information, ob das Fahrzeug innerhalb der EU oder außerhalb produziert wurde, und die Definition einer Artikelkategorie nach bestimmten EU-Vorschriften benötigt die ECHA.
Die ECHA hat mit der Planung der Datenbank begonnen und präsentierte schon 2018 einen vorläufigen Entwurf. Ende Mai dieses Jahres rief die Chemikalienagentur zudem zu einem Stakeholder-Feedback auf. Auf Grundlage dessen soll bis Anfang 2020 nun ein Prototyp der Datenbank eingeführt, bis 2021 soll sie vollständig in Betrieb genommen werden.
Die Folgen des Brexits für REACH
Wie diese Regulierung bei einem harten Brexit umgesetzt wird, bleibt abzuwarten. Daneben wurden weitere mögliche Folgen für REACH während der Konferenz erörtert. „Post-Brexit REACH – Where do we go from here?“ betitelte Terry Rees-Pedlar, BAE Systems Land UK, seinen Vortrag und brachte damit die Besorgnis vieler Teilnehmer auf den Punkt: Wie wird es mit REACH nach dem Brexit weitergehen? Rees-Pedlar präsentierte den Teilnehmern zwei mögliche Szenarien.
Ihm zufolge könnte das Vereinigte Königreich im Falle eines weichen Brexits weiterhin die REACH-Registrierungen und Genehmigungen der EU durch die ECHA umsetzen. Dabei hätte UK zwar Mitsprache-, aber kein Stimmrecht bei Entscheidungen. An der Umsetzung der REACH-Verordnung selbst würde sich in diesem Fall nichts ändern. Allerdings müsse sich das Vereinigte Königreich, so Rees-Pedlar, möglicherweise in die Nutzung der ECHA einkaufen.
Bei einem No-Deal-Brexit könnte UK eine eigene nationale REACH-Verordnung umsetzen. Registrierungen und Genehmigungen würden dabei über das Arbeitsschutzinstitut Health & Safety Executive (HSE) erfolgen. Laut Rees-Pedlar würde dies zwangsläufig zu weiteren Obsolescence-Risiken und Kosten führen. So hätten die beiden REACH-Verordnungen zum Beispiel verschiedene Kandidatenlisten und Anforderungen an die Substanzen und Daten.
So oder so bestehen nach dem Brexit für das EU-REACH Risiken, etwa der geänderte Anteil des Stimmrechts der Mitgliedstaaten in den ECHA-Ausschüssen, wodurch möglicherweise mehr Stoffe in die Kandidatenliste aufgenommen werden.
»Wir wissen nicht, ob und wann der Brexit geschieht, aber höchstwahrscheinlich werden mit ihm erhöhte Probleme von Obsolescence einhergehen«, endet Rees-Pedlar seine Darstellung.