Zum 41. Mal schreibt die Aktion Plagiarius den Plagiarius-Wettbewerb aus. Unternehmen, Designer und Erfinder sind aufgefordert, ihre Originalprodukte und vermeintliche Nachahmungen einzureichen und den Plagiator – Hersteller oder Händler - als Preisträger des Negativpreises vorzuschlagen.
In Ergänzung zur juristischen Verfolgung hat sich die Teilnahme am Wettbewerb bereits für viele Betroffene als sehr erfolgreich erwiesen: Die Angst vor öffentlicher Blamage hat schon so manchen Plagiator dazu gebracht z.B. Restbestände vom Markt zu nehmen, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben oder seine Lieferanten preiszugeben.
Zudem sind Praxis-Beispiele von Produkt- und Markenpiraterie wichtig für die Sensibilisierung der Öffentlichkeit und der Konsumenten. Die Aktion Plagiarius vereint beides: Abschreckung der Plagiatoren (Angebot) und Aufklärung der Verbraucher (Nachfrage).
Noch bis 30. November sind Einreichungen über http://www.plagiarius.com möglich:
Zum Wettbewerb sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Das Originalprodukt (sofern die Verpackung nachgemacht wurde in Original-Verpackung)
- Das vermeintliche Plagiat (inkl. Verpackung)
- Das ausgefüllte Anmeldeformular (1 x ausgedruckt, 1 x per email an info@plagiarius.com)
- Korrespondenz mit dem Plagiator, falls erfolgt
- Kopien von eingetragenen Schutzrechten (Urkunden), falls angemeldet
- Ggfs. weitere Hintergrundinformationen, die der Jury behilflich sein könnten (kurz/
Die Preisverleihung erfolgt am 10. Februar.