Rechtsexperten warnen

Versicherungsschutz für deutsche Exporte gefährdet

24. April 2012, 9:23 Uhr | Karin Zühlke

Die Wirtschaftskrise in Griechenland und weiteren südeuropäischen Staaten hat Konsequenzen für die deutsche Exportwirtschaft. Für Zahlungsausfälle durch Insolvenzen griechischer, spanischer oder portugiesischer Abnehmer erhalten Lieferanten seltener Warenkreditversicherungsschutz.

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Von dieser Entwicklung sind unter anderem zahlreiche deutsche Unternehmen aus dem Maschinen- und Anlagenbau sowie der Elektronikindustrie betroffen. Sie haben Zahlungsausfälle ihrer Kunden in der Folge häufiger selbst zu tragen.

Die Warenkreditversicherung schützt den Lieferanten (Versicherungsnehmer) gegen Forderungsausfälle bei Insolvenz des Abnehmers. Der Kreditversicherer und das versicherte Unternehmen regeln in einem Mantelvertrag den rechtlichen Rahmen der Warenkreditversicherung. Der Versicherungsnehmer beantragt daraufhin mit sogenannten Limitanträgen Versicherungsschutz für sämtliche Forderungen aus einer individuellen Kundenbeziehung. Der Versicherer prüft detailliert die Bonität des Abnehmers und die Versicherbarkeit der Kundenbeziehung.

„Lehnt der Versicherer die Übernahme des Versicherungsschutzes für die Kundenbeziehung ab, kann dies für den Versicherungsnehmer ein Indiz für die fehlende Solvenz des Geschäftspartners sein“, erklärt Christian Becker, Fachanwalt für Versicherungsrecht bei Wilhelm Rechtsanwälte. Gerade Unternehmen aus Griechenland, Spanien oder Portugal werden derzeit von den Kreditversicherern besonders sorgfältig geprüft. Einzelne Kreditversicherer zeichnen grundsätzlich kein Geschäft mit Griechenland-Bezug mehr.

Für eine Kundenbeziehung gewährten Versicherungsschutz kann der Versicherer zudem für die Zukunft beschränken oder aufheben. Verschlechtert sich die Bonität eines Abnehmers, senkt der Versicherer oft die Deckungssumme für künftige Forderungen oder nimmt die Deckung kurzfristig ganz zurück. Die Konsequenz: Der Selbstbehalt des versicherten Unternehmens steigt oder Forderungsausfälle sind nicht mehr abgesichert. „Gerade für Versicherungsnehmer mit langlaufenden Vertragsbeziehungen zu Geschäftspartnern stellt dies ein finanzielles Risiko dar“, sagt Rechtsanwalt Christian Becker.

Deutsche Exporteure sollten ihre Geschäftsbeziehungen im Blick behalten. Zahlt ein Abnehmer nicht im Zeitraum des vereinbarten sogenannten äußersten Kreditziels, muss das der Versicherungsnehmer dem Versicherer unverzüglich anzeigen. Andernfalls riskiert er den Verlust seines Versicherungsschutzes und bleibt auf offenen Forderungen sitzen. „Von der Vereinbarung eines verlängerten Zahlungsziels mit dem Abnehmer ohne Rücksprache mit dem Versicherer ist daher dringend abzuraten“, so Rechtsanwalt Christian Becker.


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