ZF-Produktlinie geht an Aequita

Eine neue Zukunft für Electronic Interfaces

25. März 2022, 13:42 Uhr | Kathrin Veigel
ZF-Sparte Electronic Interfaces soll unter neuem Eigentümer zu einem eigenständigen Unternehmen mit eigener Marke entwickelt werden.
© ZF

Aequita, eine deutsche, inhabergeführte und international tätige Industriegruppe mit langjähriger Erfahrung in der Automobilbranche, übernimmt von ZF Friedrichshafen das weltweite Geschäft der Produktlinie Electronic Interfaces.

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Die geplante Transaktion ist das Ergebnis einer sorgfältigen und gründlichen Überprüfung der strategischen Optionen für die Produktlinie Electronic Interfaces im Rahmen der Transformation von ZF, die das Unternehmen 2020 eingeleitet hat. Vorstand und Aufsichtsrat von ZF sind dabei übereinstimmend zu dem Ergebnis gekommen, dass Aequita als neuer Eigentümer am besten geeignet ist, der Produktlinie Electronic Interfaces eine langfristige und sichere Zukunftsperspektive zu bieten. 

Die Produktlinie Electronics Interfaces entwickelt und produziert mit rund 750 Mitarbeitern in Deutschland, China, Mexiko und den USA Schalthebelsysteme, Aktuatoren und haptische Bediensysteme für die Automobilindustrie. 

Der neue Eigentümer plant, die Produktlinie Electronic Interfaces zu einem eigenständigen Unternehmen mit eigener Marke zu entwickeln. Der Standort Diepholz (Deutschland/Niedersachsen) soll als Zentrale mit Forschung & Entwicklung und Produktion bestehen bleiben. Die Produktionsstandorte in Shenyang (China) und Juárez (Mexiko) bleiben bestehen, ebenso die Standorte Northville und El Paso (USA) sowie Shanghai (China)..

Im Einklang mit den Wünschen der Arbeitnehmervertretung der Produktlinie hat ZF mit Aequita die Übernahme aller bestehenden tariflichen und sonstigen rechtlichen Vereinbarungen für die Belegschaft vereinbart. Die Produktlinie wird ein eigenständiges Unternehmen unter dem Dach der inhabergeführten Industriegruppe und bleibt tarifgebunden.

Zu den finanziellen Details der Vereinbarung wurde Stillschweigen vereinbart. Die Transaktion steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung der zuständigen Wettbewerbsbehörden.


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