Ab Juli 2024 müssen alle Neuwagen einen Event Data Recorder im Fahrzeug haben, der Fahrzeugdaten direkt vor und nach einem Crash speichert. Das schreibt eine EU-Verordnung vor.
Flugzeuge besitzen eine Blackbox, aus der Ereignisse vor und kurz nach einem Absturz ausgelesen werden können. Auch für Autos kommt so ein Gerät künftig zum Einsatz: Der sogenannte Event Data Recorder (EDR) zeichnet bei einem Unfall eine kurze Zeitspanne vor und nach dem Crash auf.
Bereits jetzt sind viele Fahrzeuge mit einem EDR ausgestattet – komplett neue Modelle müssen seit Juni sogar schon über ein entsprechendes Gerät verfügen. Ab dem 7. Juli 2024 wird die Blackbox für alle neu zugelassenen Pkw zur Pflicht. Die wesentliche Aufgabe des EDR liegt laut ADAC darin, ein besseres Verständnis über einen Unfall durch dabei aufgezeichnete Daten zu bekommen.
Verbaut ist der EDR meistens im Airbag-Steuergerät, da hier alle relevanten Informationen von Beschleunigungssensoren zusammenlaufen – diese Informationen werden auch für die Auslösung der Datenaufzeichnung des EDR verwendet. Aufgezeichnet werden dabei Daten wie die Geschwindigkeit, Motordrehzahl, Lenkwinkel oder ob der Airbag ausgelöst wurde. Die Aufzeichnung wird in einem zeitlichen Fenster von fünf Sekunden vor und 300 Millisekunden nach dem Crash ausgelöst.
Die Daten werden lokal im Fahrzeug gespeichert und verbleiben dort. Sie lassen sich also nicht via Online-Verbindung »over the air« übermitteln, damit sie nicht in fremde Hände geraten. Mit Hilfe von bestimmten Tools können sie über die OBD-Schnittstelle oder direkt am Airbag-Steuergerät ausgelesen werden.
So heißt es in der EU-Verordnung 2019/2144 heißt es wörtlich: »Mit dieser Datenaufzeichnung sollten Daten so aufgezeichnet und gespeichert werden können, dass die Mitgliedstaaten mit diesen Daten Analysen der Straßenverkehrssicherheit durchführen und die Wirksamkeit von speziell ergriffenen Maßnahmen bewerten können und anhand der gespeicherten Daten keine Identifizierung des Nutzers oder Halters eines bestimmten Fahrzeugs möglich ist.«
Bei der Übersendung der Daten dürfen laut Verordnung die letzten vier Ziffern der Fahrzeug-Identifikationsnummer als auch Informationen zum Eigentümer oder Halter nicht aufgezeichnet, gespeichert oder eben weitergegeben werden dürfen. Das gilt auch für zukünftig teil- oder vollautonom fahrende Fahrzeuge.
Der ADAC hält es für allerdings möglich, dass das Interesse an der Strafverfolgung höher gewichtet wird als das Interesse am individuellen Datenschutz. Dann könne der Fahrer bzw. Halter des Fahrzeugs das Auslesen der EDR-Daten nicht verhindern. Dies könne etwa der Fall sein, wenn geklärt werden muss, wie ein Unfall mit Schwerverletzten und Getöteten zustande gekommen ist.
Denn datenschutzrechtlich liegt die Hoheit der Daten aus dem DER zwar beim Fahrer bzw. Halter. Um im Zusammenhang mit zivil- oder strafrechtlichen Verfahren aber zu erfahren, wie es zu einem Unfall kam, kann ein Gericht oder die Staatsanwaltschaft einen Sachverständigen beauftragen, die Daten aus dem EDR auszulesen.
Die Daten aus dem EDR sollten aber nach Einschätzung des ADAC nicht als einzige Quelle zur Unfallrekonstruktion hinzugezogen werden. Vielmehr dienen sie als zusätzliches Element zum Spurenbild am Unfallort sowie den Schäden an den beteiligten Fahrzeugen. So können sie die herkömmliche Rekonstruktion eines Unfalls unterstützen, nicht jedoch ersetzen. Der EDR speichert nur Daten über das eigene Fahrzeug und nicht über andere Verkehrsteilnehmer. Auch Videoaufzeichnungen sind mit ihm nicht möglich.
Der EDR springt an, wenn er eine Geschwindigkeitsänderung in Quer- oder Längsrichtung von mehr als 8 km/h innerhalb von 150 Millisekunden registriert, beim Auslösen von Gurtstraffern oder Airbags sowie beim Auslösen einer aktiven Motorhaube. Letzteres wäre beispielsweise bei der Kollision mit einem Fußgänger der Fall.
Dabei speichert das Gerät nur Daten, die bei einem Unfall von Interesse sind. Dazu zählen Fahrdynamik-Daten vor dem Crash wie Geschwindigkeit, Motor-Drosselklappe/Gaspedalstellung und Status der Bremse, Fahrdynamik-Daten nach dem Crash wie Geschwindigkeitsänderung in Längs- und Querrichtung sowie Informationen zu Rückhaltesystemen wie Anschnallstatus von Fahrer und Beifahrer oder Auslösezeitpunkt der Airbags für Fahrer und Beifahrer.