Schutz von Flughäfen

Drohne holt Drohne im Netz vom Himmel

13. Februar 2023, 13:30 Uhr | Heinz Arnold
Die Abfangdrohne schießt ihre Netze auf die illegale Drohne.
© Bettina Solzbacher/HSU

Unautorisierte Drohnen unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit sicher vom Himmel zu holen – das gelingt Abfangdrohnen mithilfe von Netzen.

Die Abfangdrohne ist mit zwei Abschusseinrichtungen ausgerüstet, von denen aus sie Netze auf gegnerische Drohnen abschießt, um sie dann sicher auf den Boden zu bringen. Das geschieht, ohne die eingefangene Drohne zu beschädigen – sie kann dann später untersucht werden. Bis zu 20 m weit kann die 18 kg schwere Abwehrdrohne ihre 3 m × 3 m großen Netze verschießen.

Wenn Kleindrohnen unbefugt über Flugplätzen auftauchen, müssen die Flugplätze reagieren und vorsichtshalber den Betrieb einstellen. Das kann schon mal drei Tage dauern, wie 2018 in Gatwick geschehen. Doch auch ein Ausfall von Stunden führt zu hohen wirtschaftlichen Schäden.

Dieses Szenario soll das Drohnenabwehrsystem »Falke« (kurz für »Fähigkeit des Abfangens von in gesperrte Lufträume eindringenden Kleinfluggeräten durch zivile Einsatzmittel«) verhindern. Die Abschusseinrichtungen für die Netze funktionieren ausschließlich mit Druckluft, nicht mit Explosionsmunition, weshalb die Falke-Drohnen in Umgebungen Einsatz finden können, in denen Explosionsgefahr besteht.
Dass Drohnen in Flughäfen auftauchen, kommt gar nicht so selten vor. 153 Vorfälle gab es in Deutschland im vergangenen Jahr. Deshalb hat die Helmut-Schmidt-Universität der Bundeswehr Hamburg (HSU) zusammen mit Industriepartnern im Rahmen des Projekts Falke das Drohnenabwehrsystem auf Basis der Netze entwickelt.

Es geht hier vor allem um den zivilen Schutz. Deshalb kommen militärische Abschusseinrichtungen nicht infrage. Denn das Abwehrsystem wurde für die Bundespolizei entwickelt, um angemessen und mit sicheren Mitteln auf Drohnen reagieren zu können. »Dabei darf die Polizei aber nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen«, sagte Dr. Ralf Heynicke, wissenschaftlicher Laborleiter an der Professur für Elektrische Messtechnik an der HSU, der für das Projekt zuständig ist.
Für die Abwehr von konkreten Gefahren an Flughäfen sind grundsätzlich die Polizeien der Länder originär zuständig. An 13 Flughäfen nimmt die Bundespolizei die Luftsicherheitsaufgaben wahr und ist insbesondere für die Überwachung des gesamten Flugplatzgeländes und der Schutzmaßnahmen bei besonders gefährdeten Flügen und Luftfahrtunternehmen zuständig.

Die österreichische Firma Frequentis entwickelte einen elektronischen Ablauf, der die gesamte Alarmkette umfasst und alle Vorgänge und technischen Abläufe gerichtsfest protokolliert. Denn auf den Flughäfen haben Behörden wie die Deutsche Flugsicherung, die Bundespolizei und der Flughafenbetreiber genau abgegrenzte Kompetenzen. Innerhalb von Augenblicken können die Zuständigkeiten beim Eindringen einer illegal operierenden Drohne wechseln.

Ist eine unautorisierte Drohne erkannt worden, wird sie die Falke-Drohne sicher vom Himmel holen. Den Einsatz steuert ein KI-System. Die Verantwortung bleibt jedoch uneingeschränkt beim leitenden Bundesbeamten vor Ort. 


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