Beschluss

Fracking in Deutschland weitgehend eingeschränkt

7. April 2015, 16:40 Uhr | Hagen Lang
© McKinsey Global Institute

Die Bundesregierung hat weitgehende Einschränkungen für Fracking-Maßnahmen in Schiefer-, Ton-, Mergel- oder Kohleflözgestein in Deutschland beschlossen. Erlaubt sind zunächst nur Erprobungsmaßnahmen zu Forschungszwecken mit nicht wassergefährdenen Frack-Flüssigkeite

Diesen Artikel anhören

In Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebieten, Einzugsgebieten von Talsperren und natürlichen Seen, die der Entnahme von Rohwasser für die öffentliche Wasserversorgung dienen sowie Einzugsgebieten von Wasserentnahmestellen für die öffentliche Wasserversorgung gelten absolute Fracking-Verbote. Diese Verbote können durch landesrechtliche Vorschriften auch auf Einzugsgebiete von Mineralwasservorkommen und von Stellen zur Entnahme von Wasser zur Herstellung von Getränken sowie auf Gebiete des Steinkohlebergbaus erstreckt werden.

Eine Studie der Consulting-Firma Poyry Management Consulting hatte errechnet, dass die Schiefergas-Produktion in Europa von 2020 bis 2050 zwischen 1,7 und 3,8 Billionen Euro generieren und bis zu 1 Million Arbeitsplätze schaffen könne. Das vom Deutschen Brauer-Bund gegründete Bündnis zum Schutz von Wasser und die von ihm mitunterzeichnete »Gelsenkirchner Erklärung« besiegelten nach Einschätzung dieses Fachredakteurs jedoch schon 2013 das Schicksal des Fracking in Deutschland.

Der Kabinettschbeschluss »schafft Rechtssicherheit für die Menschen ebenso wie für die betroffene Industrie und die damit verbundenen Arbeitsplätze«, erklärte Wirtschaftsminister Gabriel. Der Minister weiter: »Im Vordergrund steht klar der Schutz von Umwelt und Gesundheit. Die Fracking-Technologie darf nur in eng begrenzten Ausnahmefällen zu wissenschaftlichen Zwecken eingesetzt werden und auch nur wenn die Risiken beherrschbar und verantwortbar sind und der Einsatz in einem transparenten Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung genehmigt wurde. Zudem stellen wir sicher, dass die heimische Erdöl- und Erdgasförderung unter Beachtung strenger Rahmenbedingungen auf höchstem technischen Niveau fortgesetzt werden kann.«


Lesen Sie mehr zum Thema


Jetzt kostenfreie Newsletter bestellen!

Weitere Artikel zu Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Weitere Artikel zu Energietechnik