Maßvoll verzerrend

EU-Kommission genehmigt deutsche Offshore-Förderung

22. April 2015, 14:05 Uhr | Hagen Lang
Die von Siemens für Tennet gebaute Nordsee-Netzanbindung HelWin1 vor Helgoland.
© Siemens AG

Die EU-Kommission hat die Subventionierung der geplanten 20 deutschen Offshore-Windparks als nicht »übermäßig« wettbewerbsverzerrend eingestuft und genehmigt.

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2014 hatte die Bundesregierung der EU mitgeteilt, die Errichtung und den Betrieb von 17 Windparks in der Nordsee und 3 Windparks in der Ostseee in Form einer Prämie zuätzlich zum Marktpreis für Strom fördern zu wollen.

Die Kapazität der einzelnen Windparks reicht von 252 Megawatt (MW) bis 688 MW; insgesamt werden die Projekte bis zu 7 Gigawatt (GW) an erneuerbaren Energieerzeugungskapazitäten bereitstellen. Die Investitionskosten belaufen sich auf insgesamt 29,3 Mrd. EUR. Alle Windparks sollen bis spätestens Ende 2019 mit der Stromerzeugung beginnen. Sie sollen jährlich insgesamt 28 Terawattstunden (TWh) Strom aus erneuerbaren Energiequellen erzeugen, was nahezu 13 Prozent des im Nationalen Aktionsplan für erneuerbare Energie aufgeführten Szenarios für erneuerbare Energien in Deutschland im Jahr 2020 entspricht.

Die Kommission hat die Projekte nach ihren im Juli 2014 in Kraft getretenen »Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen« geprüft und keine »übermäßige« Verzerrung des Wettbewerbs festgestellt.


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