Anpassung der Solarstromförderung verabschiedet

Bundestag beschließt flexible Solar-Förderkürzung

28. Februar 2011, 10:41 Uhr | Andreas Knoll
Die neue Solarförderungsregelung hält die Solarstromumlage bis 2020 laut BSW-Solar gleichbleibend bei etwa 8 Prozent des Verbraucherstrompreises.
© BSW-Solar, PV-Roadmap 2020

Der Bundestag hat eine Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beschlossen, wonach die Solarstromförderung ab 1. Juli um 3 bis 15 Prozent zusätzlich gekürzt werden kann. Die Förderanpassung greift aber nur, wenn der Zubau von Photovoltaik-Leistung in diesem Jahr entsprechend hoch ausfällt.

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»Diese Regelung, die von der Solarbranche mitgetragen wird, hält Klima- und Verbraucherinteressen im Einklang«, erklärte Günther Cramer, Präsident des Bundesverbandes Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar). »Die vorgezogene, zubauabhängige Anpassung der Solarförderung wird dazu beitragen, dass sich der deutsche Photovoltaik-Markt auf einen jährlichen Zubau von 3 bis 5 Gigawatt einpendeln wird und damit die Umlage für Solarstrom auf rund 2 Cent pro Kilowattstunde begrenzt werden kann.«

Die neue Regelung sieht eine schrittweise und am Marktzuwachs orientierte Reduzierung der Solarstromförderung vor. Sie ermöglicht BSW-Solar zufolge eine langfristige Begrenzung der EEG-Umlage zur Markteinführung der Solarstromtechnik auf rund 2 Cent je kWh. Die Solarstromumlage macht damit laut dem Verband gleichbleibend etwa 8 Prozent des Verbraucherstrompreises aus. Der Anteil der Solarenergie an der Stromerzeugung in Deutschland soll von rund 3 Prozent in diesem Jahr auf rund 10 Prozent im Jahr 2020 steigen.

Berechnungsgrundlage für die mögliche Förderkürzung ist die Entwicklung der Nachfrage nach Photovoltaik-Anlagen in den Monaten März bis Mai. Auf Basis dieses Zeitraums wird die Entwicklung für das Gesamtjahr prognostiziert. Falls sich der Markt sehr stark entwickelt, wird ein Teil der ursprünglich erst für den Jahresanfang 2012 vorgesehenen Reduzierung der Fördersätze auf den 1. Juli vorgezogen. Wenn die Prognose einen Zubau von weniger als 3,5 GWp für 2011 erwarten lässt, erfolgt die Anpassung der Fördersätze erst zum Jahresanfang 2012.

»Unsere Photovoltaik-Roadmap und die Anpassung der Solarstromförderung werden zu einer weiterhin hohen Akzeptanz der Bevölkerung für Solarenergie beitragen«, betonte Cramer. »So kann sich Solarenergie auch künftig zu einer wichtigen Säule der Energieversorgung entwickeln, die Wertschöpfung im eigenen Lande generiert. Allein über 130.000 Jobs hat die PV-Branche inzwischen in Deutschland geschaffen.«

Die jüngste Förderänderung findet im Rahmen des Europaanpassungsgesetzes Erneuerbare Energie (EAG EE) statt und wird BSW-Solar zufolge voraussichtlich am 18. März den Bundesrat passieren.


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