Das KfW-Programm Erneuerbare Energien »Speicher« unterstützt ab 1. Mai die Nutzung stationärer Batteriespeichersysteme in Verbindung mit einer PV-Anlage, die an das elektrische Netz angeschlossen ist, durch zinsgünstige Darlehen der KfW und durch Tilgungszuschüsse des Bundesumweltministeriums.
Für Photovoltaik-Anlagen mit bis zu 30 kWp können ab dem 1. Mai 2013 individuelle Beträge pro kWp der Photovoltaikanlage bezuschusst werden. Das zinsverbilligte KfW-Darlehen und ein einmaliger Tilgungszuschuss belaufen sich auf maximal 600 Euro für Photovoltaikanlagen mit Speicher und maximal 660 Euro pro kWp für nachgerüstete Speichersysteme. Förderanträge müssen vor Installation der Speicher gestellt werden. Bei der Neuinstallation einer 25.000 teuren Neuanlage mit 5 kWp inklusive Speichersystem wäre mit einer Förderung von 3.000 Euro zu rechnen.
Photovoltaikanlagen, die mit einem Speicher nachträglich kombiniert werden sollen, müssen zur Förderberechtigung nach dem 31. Dezember 2012 in Betrieb gegangen sein. Auch neue Speicher, die gemeinsam mit einer Photovoltaikanlage neu installiert werden, sind förderfähig. Geschätzte 6.000 bis 8.000 Batteriespeichersysteme werden aus dem zunächst auf 25 Millionen Euro begrenzten Fördertopf bezuschusst. Interessierte sollten sich deshalb mit der Antragstellung beeilen.
Mit der Installation von Batteriespeichern lässt sich nach einer Untersuchung des Fraunhofer-Institutes für Solare Energiesysteme der Anteil des selbst verbrauchten PV-Stromes in etwa verdoppeln, von zirka 30 Prozent auf zirka 60 Prozent des durchschnittlichen Strombedarfes.