Der 30. Juli 2013 könnte entscheidend für die Zukunft des Smart Metering in Deutschland werden. Denn dann dürfte sich herausstellen, inwieweit die Smart-Meter-Gateways auch in Privathaushalten verpflichtend eingebaut werden müssen. Doch könnte die Intervention Frankreichs alles in Frage stellen?
Warum der 30 Juli? Zu diesem Termin will das BMWi auf einer Sitzung der AG »Intelligente Netze und Zähler« seiner »Netzplattform« nun endlich das Ergebnis der bei Ernst & Young in Auftrag gegebenen Kosten-Nutzen-Analyse für einen flächendeckenden Einsatz intelligenter Zähler bekannt geben. Dann dürfte sich klären, ab welchem Jahresverbrauch Smart Meter Gateways installiert werden müssen. Heute liegt die Schwelle bei 6.000 kWh pro Jahr, ein Wert, den die durchschnittlichen Privataushalte nicht erreichen oder gar überschreiten. Würde die Schwelle deutlich niedriger liegen, dann würde dies den Roll-out beflügeln, die Ferrariszähler müssten dann den Smart Meter Gateways weichen. Die Haushalte wären gezwungen, sie zu installieren bzw. installieren zu lassen.
Doch wie werden die dann zu installierenden Smart Meter Gateways aussehen? Bis vor kurzem schien es relativ klar: Es müsste sich um die BSI-zertifizierte Smart Meter Gateway handeln. Der entsprechende Entwurf einer Messsystemverordnung sollte noch vor dem Ende der Legislaturperiode den Bundestag passieren. Nun hat aber Frankreich im Rahmen des Notifizierungsverfahrens gemäß der europäischen Richtlinie 98/34 EG eine ausführliche Stellungnahme eingereicht, damit eine Verlängerung der Notifizierungsfrist bis zum 23.09.2013 ausgelöst, und so den deutschen Zeitplan durchkreuzt. Es besteht keine Chance mehr, die Verordnung vor den Wahlen über die parlamentarischen Hürden zu bringen.
Bislang hat das Bundeswirtschaftsministerium die Stellungnahme Frankreichs nicht öffentlich gemacht. Sollte die Stellungnahme jedoch ein unzulässiges Vorgreifen auf die Ergebnisse der Standardisierungsmandate M 490 und M 441 geltend machen, könnte die Frage des weiteren Schicksals des deutschen Smart Meter Gateway Projektes nochmals richtig spannend werden.
Doch noch einmal zurück zur Kosten-Nutzen-Analyse: Wenn sie ergäbe, dass dem Aufwand des Smart-Meter-Gateway-Rollout keine entsprechenden Vorteile gegenüber stehen – was wäre die Folge? Wenn keine Pflicht zum Einbau besteht, dann müsste auch nicht gewährleistet sein, dass die intelligenten Zäher/Gateway mit dem BSI-Zertifikat versehen sein müssten. Dann könnte vielleicht das vor drei Jahren wegen der BSI-Aktivitäten auf Eis gelegte MUC-Konzept wiederbelebt werden. Die MUC-Geräte waren ja praktisch produktionsreif, als etwas überraschend das BMWi mit einem eigenen Konzept die Arena betrat.
Auch aus dieser Sicht gäbe es womöglich tatsächlich den einen oder anderen, der sich mit einem verhinderten Gateway einigermaßen schmerzfrei abfinden könnte – wie z.B. eine Stellungnahme der EDNA kürzlich zeigte: Der Verband sieht die Verschiebung als Chance, nochmals über die technische Ausgestaltung des Smart Metering in Deutschland nachzudenken.
Besteht also ernsthaft die die Möglichkeit, dass wir bei der MUC landen – und alles so wird wie vor drei Jahren gedacht? Es gibt jedenfalls Beobachter die die Chancen für oder gegen die Smart Meter Gateway »fifty-fifty« einschätzen.