Am 14. Oktober ist der internationale E-Waste-Day. In diesem Jahr lenken die Veranstalter die Aufmerksamkeit auf den unsichtbaren Elektroschrott, also auf elektronische Geräte, die oft gar nicht als E-Schrott wahrgenommen werden – wie etwa LEDs und Energiesparlampen.
Nach Angaben der Vereinten Nationen werden im Jahr 2023 weltweit 8 kg Elektroschrott pro Person anfallen. Das heißt, dass in einem Jahr 61,3 Millionen Tonnen Elektroschrott weggeworfen werden. Europa ist zwar weltweit führend beim Recycling von Elektroschrott, aber nur 54 % des Elektroschrotts werden offiziell als gesammelt und recycelt gemeldet.
Wohin mit der alten Lampe oder dem defekten Elektrogerät?
Ausgediente LED- und Energiesparlampen gehören nicht in den Hausmüll, denn sie enthalten elektronische Bauteile und fallen damit unter das „Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten“, kurz ElektroG.
Lässt sich ein Elektrogerät nicht mehr reparieren oder ist die Lampe tatsächlich kaputt, müssen Verbraucher die Leuchtmittel aus dem Altgerät entfernen und sie einer fachgerechten Entsorgung zuführen, z.B. durch die Abgabe auf dem Wertstoffhof, im Handel oder in einer speziellen Sammelstelle. Mit der Eingabe der Postleitzahl oder des Ortes finden Verbraucher unter www.sammelstellensuche.de ihre Sammelstelle für Altlampen in der Nähe.
Die illegale Entsorgung von Elektroaltgeräten wird übrigens mit einem Bußgeld geahndet.