Roaming-Gebühren, Rückgabe von Elektrogeräten etc.

Das ändert sich in 2016

20. Januar 2016, 10:54 Uhr | Nicole Wörner
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Breitband-Förderprogramm / Staatlicher Einkauf

  • Breitband-Förderprogramm startet 

Angelaufen ist bereits das Breitband-Förderprogramm des Bundes, das im Jahr 2016 die ersten Ausbauprojekte fördern wird. Insgesamt wird der Bund 2,1 Milliarden Euro bereitstellen, um den Ausbau schneller Internetverbindungen mit mindestens 50 Mbit/s in unterversorgten Gebieten zu fördern.

Kommunen und Landkreise können für Beratungsleistungen bis zu 50.000 Euro beantragen. Die Umsetzung von Ausbauprojekten wird mit bis zu 15 Millionen Euro pro Projekt gefördert. Zusätzlich zu den Bundesmitteln stellen die Länder weitere Fördergelder bereit.

 

  • Staatlicher Einkauf wird schrittweise auf E-Vergabe umgestellt 

Der staatliche Einkauf wird ab Mitte 2016 mit dem Gesetz und der Verordnung zur Vergaberechtsmodernisierung neu geregelt. Der Staat muss seine Vergabeverfahren stufenweise von 2016 an bis spätestens 2018 vollständig auf elektronische Kommunikation umstellen.

Die so genannte E-Vergabe wird zunächst nur für europaweite Ausschreibungen gelten, beim Einkauf von ITK-Produkten und -Diensten ab einem Auftragsvolumen von 207.000 Euro. Der Rechtsrahmen für geringere Auftragswerte wird aber voraussichtlich im Jahr 2016 festgelegt.

Bitkom begrüßt besonders, dass der deutsche Gesetzgeber die E-Vergabe ohne Pflicht zur Verwendung von Signaturen umgesetzt hat. Dadurch erspart er den öffentlichen Auftraggebern und den bietenden Unternehmen erheblichen Aufwand.


  1. Das ändert sich in 2016
  2. Urheberabgaben auf Handys / Elektronische Signaturen
  3. Breitband-Förderprogramm / Staatlicher Einkauf

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