Der Verweis auf Inflation ist kein gutes Argument für eine Gehaltserhöhung im Jahresgespräch, wie Experten immer wieder betonen. Umso attraktiver sind Sachbezüge als Zusatzleistungen. Welche besonders gefragt sind, weiß Lucia Ramminger, Director Human Resources bei Edenred Deutschland.
Drei Viertel der deutschen Unternehmen (74 Prozent) haben laut einer internationalen LinkedIn-Studie unter knapp 3000 Führungskräften bereits Kürzungen bei Mitarbeiter-Benefits vorgenommen oder beabsichtigen es. Obwohl der Mehrheit unter ihnen (73 Prozent) bewusst ist, dass das einen negativen Effekt auf die Motivation ihrer Mitarbeiter haben dürfte.
Ganz oben auf der Streichliste: die Kostenübernahme des Homeoffice-Equipment, also beispielsweise für Tastaturen oder Bildschirme. Außerdem Maßnahmen zur Förderung des Wohlbefindens, Zuschüsse zu den Internetkosten im Homeoffice, die generelle Möglichkeit, im Homeoffice zu arbeiten, oder zusätzliche, freiwillige freie Tage. 35 Prozent der befragten Führungskräfte planen sogar, Investitionen und Angebote für Trainings und die Weiterentwicklung ihrer Mitarbeiter zu kürzen.
Ob das klug ist angesichts einer Entwicklung, bei der Jobsuchende auf Jahre gesehen am längeren Hebel sitzen und sich die Jobs aussuchen werden? Mitarbeiter-Benefits und Weiterentwicklungsmöglichkeiten sind Ausdruck der Wertschätzung und Unterstützung. Und könnten den Blick auf die Konkurrenz lenken, die mit den Benefits winkt, die man selbst abgeschafft hat.
Welche Sachbezüge besonders beliebt sind, zeigt eine Auflistung von Anbieter Edenred. Etwa flexible Arbeitszeitmodelle. Ob Gleitzeit, Teilzeit oder teamorientierte Arbeitszeit – Flexibilität wird von Mitarbeitern enorm geschätzt. Mit Beginn der Corona-Pandemie erlebte auch das Arbeiten im Homeoffice oder Remote Work einen wahren Aufschwung. Die Vorteile: Arbeitnehmer sind deutlich motivierter, leistungsfähiger und zufriedener im Job. Auch Unternehmen haben erkannt, dass sie davon profitieren, wenn Angestellte ihre Aufgaben selbstbestimmter erledigen können.
Der Internetkostenzuschuss, der nun mancherorts auf der Streichliste steht, sei ebenfalls ein zeitgemäßer Benefit, der insbesondere die Mitarbeiter im Homeoffice anspreche und sich deshalb auch in Kombination mit den flexiblen Arbeitszeitmodellen anbiete, so Ramminger. Arbeitgeber haben ihrer Auskunft zufolge die Möglichkeit, die laufenden Kosten für die Internetnutzung mit einem Betrag von bis zu 50 Euro im Monat zu bezuschussen. Interessant zu wissen: Die Nutzung bezieht sich nicht ausschließlich auf berufliche Vorgänge, sondern schließt die private Nutzung ein.
Besonders durch seine hohe Flexibilität überzeuge der steuer- und sozialabgabefreie monatliche 50-Euro-Sachbezug, ergänzt Ramminger. Richtig eingesetzt profitieren nicht nur die Arbeitnehmer von einem monatlichen Gehaltsextra (der 50-Euro-Sachbezug wird zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Bruttolohn gewährt). Auch Unternehmen können Steuern sparen. Da der Betrag nicht in bar ausgezahlt werden darf, bieten sich Gutscheine oder Gutscheinkarten an. Gesetzeskonform sind Gutscheinkarten, die ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigen und die Kriterien von § 2 Absatz 1 Nummer 10 a) »Begrenztes Netzwerk« oder b) »Begrenzte Produktpalette« des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) erfüllen.
Der 50-Euro-Sachbezug eignet sich für alle Unternehmen und biete angesichts des hohen Wettbewerbsdrucks am Arbeitsmarkt als monatlich steuerfreies Gehaltsextra eine gute Gelegenheit, wertschätzende und motivierende Impulse zu setzen, so Ramminger. Wie etwa der Kunde invenio, der seit rund zehn Jahren auf die wiederaufladbare Gutscheinkarte »Ticket Plus City« von Edenred setzt. »Wir nutzen die Gutscheinkarte seit Langem als Teil des Benefit-Blumenstraußes für unser Team«, so Lena Schütte, Leiterin Human Relations Management, invenio Engineering Services. Die Mitarbeitenden schätzten ihr zufolge besonders die hohe Flexibilität, die mit der Sachbezugskarte verbunden sei. Dabei können sie frei entscheiden, ob sie den Betrag monatlich einsetzen oder für größere Anschaffungen ansparen möchten. Der Mehrwert entsteht also auch daraus, dass er die individuellen Wünsche und Bedürfnisse des Einzelnen berücksichtigt. Ein weiteres Plus: Der steuer- und sozialabgabefreie Sachbezug berücksichtigt alle flexiblen Arbeitsweisen und funktioniert für alle Mitarbeitenden – egal ob im Büro oder im mobilen Office.
Auch Gesundheitsfürsorge steige auf der Corporate Agenda immer weiter nach oben, so Ramminger, weil sich die Leistungsfähigkeit von Mitarbeitern messbar steigern lasse und auch auf lange Sicht erhalten werden könne. Auch die Zufriedenheit im Team und damit die Mitarbeiterbindung steige. Die Angebotsvielfalt an Benefits ist dabei groß: etwa eine finanzierte Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio, die Teilnahmemöglichkeit an einem teamübergreifenden Sportangebot wie B2Run oder der Personal Trainer für einen begrenzten Zeitraum.
Auch der Verpflegungszuschuss in Form von Essensgutscheinen für Restaurants oder Supermärkte rund um die Arbeitsstelle ist bei Mitarbeitern gefragt. Im kommenden Jahr 2023 kann ein Mittagessen mittels Essenmarke oder appbasiert, wie Edenred es anbietet, mit maximal 6,90 Euro bezuschusst werden. Allerdings wird bei Überschreitung der komplette Betrag steuer- und sozialabgabenpflichtig; darauf müsse man achten, so Ramminger.
Flexible Mobilitätsbudgets, die je nach Bedarf für ein Transportmittel der Wahl eingesetzt werden können – egal ob ÖPNV, Carsharing oder E-Roller – sind ebenfalls beliebt. Neu im Trend ist das Fahrradleasing; es entwickelt sich immer mehr zu einem geschätzten Benefit. Zwei Varianten stehen dabei zur Verfügung – ein Dienstrad per Gehaltsumwandlung oder als steuerfreie Variante, wenn das Dienstrad zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn überlassen wird.
Die Liste beliebter Benefits ergänzen individuelle Weiterbildungs- und Coaching-Angebote, weil sie auf die persönliche und fachliche Weiterentwicklung einzahlen und die erworbenen Kompetenzen mittelfristig einen beruflichen Fortschritt ermöglichen – und der in der Regel mit einem höheren Gehalt verbunden ist.
Genauso wie die Erholungsbeihilfe: Sie wird als steuerfreier Mitarbeiter-Benefit gewährt und kann für sämtliche Erholungsangebote wie beispielsweise ein Wellness-Wochenende oder Kurzurlaube verwendet werden. Einen echten Mehrwert für Familien bietet der Betreuungskostenzuschuss. Dieser ist steuer- und sozialversicherungsfrei und gilt für die Unterbringung und Betreuung nicht schulpflichtiger Kinder. Optimal ist, wenn der Betrieb hausinterne Betreuungsangebote machen kann. Ist das nicht möglich, bietet sich eine (betriebliche) Kinderbetreuung durch Kindertageseinrichtungen oder Tagesmütter in der Nähe der Arbeitsstelle an.
Eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) für den Aufbau einer Zusatzrente ist ein Klassiker und gehört laut Ramminger als »sinnvolle Ergänzung, um Einbußen in der gesetzlichen Rentenversicherung zu kompensieren« zu den gefragtesten Mitarbeiter-Benefits.