Unternehmen setzen beim irregulären Übergang in die Rente meist auf Altersteilzeit, es gibt aber auch andere Instrumente. Wie verbreitet diese sind und wie sie genutzt werden, hat die Hans-Böckler-Stiftung kommuniziert.
Nicht alle Beschäftigten erreichen die Altersrente im regulären Erwerbsverlauf. Viele ziehen sich vorzeitig zurück – aus gesundheitlichen Gründen oder wegen belastender Arbeitsbedingungen.
Laut einer Befragung des WSI unter rund 1.200 Betriebs- und Personalräten bieten etwa zwei Drittel der Unternehmen Maßnahmen zum gleitenden Übergang in den Ruhestand an. Besonders verbreitet sind solche Angebote in Betrieben mit mehr als 500 Beschäftigten.
Mit 42 Prozent ist Altersteilzeit das am häufigsten eingesetzte Modell für den vorzeitigen Ausstieg aus dem Berufsleben. Es folgen die Weiterbeschäftigung bei gleichzeitigem Bezug einer vorgezogenen Altersrente (29 Prozent) sowie Langzeit- oder Lebensarbeitszeitkonten (16 Prozent). Weniger verbreitet ist der vorzeitige Renteneintritt mit ergänzenden betrieblichen Leistungen (14 Prozent) oder der Zuschuss zum Arbeitslosengeld (5 Prozent).
Im Vergleich zu früheren Jahren sind die Angebote insgesamt leicht rückläufig: 2010 lagen sie bei 66 Prozent der Betriebe, 2023 nur noch bei 64 Prozent. Besonders die Altersteilzeit wurde zurückgefahren – teils wegen veränderter gesetzlicher Rahmenbedingungen, teils infolge des Fachkräftemangels. Während früher der Abbau von Arbeitslosigkeit im Vordergrund stand, geht es heute um die Sicherung des Arbeitskräfteangebots.
Am häufigsten arbeiten Beschäftigte im öffentlichen Dienst bis zur Regelaltersgrenze. Im Handel, Verkehr und Gastgewerbe ist dies seltener der Fall. Der direkte Übergang in die Rente ist mit 54 Prozent weiterhin die gängigste Variante. 27 Prozent nutzen Vorruhestandsmodelle. In 19 Prozent der Fälle verlassen ältere Beschäftigte aus anderen Gründen den Betrieb – etwa nach Eigenkündigung oder Stellenverlust.
Der wichtigste Grund für einen vorzeitigen Ausstieg sind laut Befragung belastende Arbeitsbedingungen oder gesundheitliche Einschränkungen. In zwei Drittel der Fälle trifft dies auf mindestens die Hälfte der älteren Beschäftigten zu, die vorzeitig ausschieden. Betriebliche Gesundheitsmaßnahmen, insbesondere Gefährdungsbeurteilungen, bieten laut WSI erhebliches Potenzial zur Prävention, wenn sie dauerhaft und partizipativ umgesetzt werden.
Die gesetzlichen Grundlagen für die Altersteilzeit sind im Altersteilzeitgesetz (AltTZG) geregelt, das seit dem Jahr 1996 in Kraft ist. Es ermöglicht älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, ihre Arbeitszeit vor dem Renteneintritt zu reduzieren – bei gleichzeitigem finanziellen Ausgleich. Einen gesetzlichen Anspruch auf Altersteilzeit gibt es jedoch nicht. Die Regelung muss individuell vereinbart werden – meist im Rahmen eines Tarifvertrags, einer Betriebsvereinbarung oder per Einzelvertrag.
Um in den Genuss einer Altersteilzeitregelung zu kommen, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein:
Die Altersteilzeit kann maximal bis zum regulären Renteneintritt in Anspruch genommen werden. Sie muss mindestens drei Jahre dauern, eine kürzere Laufzeit ist nicht förderfähig. Zwei Modelle sind zulässig: