Wie ein Stoff auf der SVHC-Liste landet
Das Vorgehen von ECHA und RAC
Auf der Grundlage der CLP-Verordnung (Classification, Labelling and Packaging) stuft die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) chemische Substanzen anhand ihres Gefährdungspotentials für die menschliche Gesundheit und auch Umwelt in verschiedene Kategorien ein. Konkrete Vorschläge für derartige Stoffe werden durch die Mitgliedsstaaten bei der ECHA durch Übermittlung eines Annex-XV-Dossiers eingereicht. Die wissenschaftliche Bewertung der Eigenschaften eines Stoffes sowie die Ableitung einer Klassifizierung nimmt das Risk Assessment Committee (RAC) vor, das dazu von der ECHA beauftragt wird. Dessen offizielle Meinung wird im weiteren Verlauf an die EU-Kommission übermittelt, die im sog. Komitologieverfahren über die Rechtswirksamkeit der Einstufung entscheidet.
Zu den ersten Substanzen, die durch das RAC eingestuft werden, gehört der Verbindungshalbleiterwerkstoff Galliumarsenid (GaAs). GaAs ist ein wichtiger Werkstoff der Halbleiterindustrie, der aufgrund seiner einzigartigen Eigenschaften in vielen Hightech-Applikationen verwendet wird. Dazu zählen Smartphones, Satellitenkommunikation und Basisstationen ebenso wie Laserdioden für Maschinenbau, Medizintechnik, Sensorik- und Consumer-Anwendungen.
Laut Gerhard Hirschle, FE Quality- and Environmental Manager von der UMS GmbH, müsste im REACH Prozess ein transparentes und nachvollziehbares Bewertungsverfahren entwickelt werden, um Entscheidungen dieser Tragweite zu fällen.