Frankreich bestätigt

Geplante Obsoleszenz ist strafbar!

6. November 2014, 8:14 Uhr | Karin Zühlke
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Fortsetzung des Artikels von Teil 3

Begriffsdefinition "Geplante Obsoleszenz"

Geplante Obsoleszenz oder geplanten Verschleiß ist der Oberbegriff für Strategien und Vorgehensweise der Hersteller und des Handels, um durch Verkürzung von Nutzungszyklen den Neukauf von Produkten zu beschleunigen.


  1. Geplante Obsoleszenz ist strafbar!
  2. Stellungnahme von "Murks Nein Danke, Teil 1
  3. Stellungnahme von "Murks Nein Danke" Teil 2
  4. Begriffsdefinition "Geplante Obsoleszenz"

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