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EU-Kommission reagiert auf GaAs-Einstufung

3. September 2012, 10:23 Uhr | Heinz Arnold
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Auf das Risiko kommt es an

Ist die GHS-Einstufung eines Stoffes abgeschlossen, dann folgt der zweite Schritt, die Bewertung des tatsächlichen Risikos (REACH): In welcher Form und in welchen Konzentrationen gelangt die betreffende Substanz in die Umwelt? Wo werden Menschen in welchen Konzentrationen dieser Substanz ausgesetzt? Erst wenn diese Fragen geklärt sind, dürfte die Entscheidung darüber fallen, ob diese Stoffe Kandidaten für ein Verbot sind, also auf die SVHC-Liste  kommen (Substance of Very High Concern). Im Moment landet aber jeder Stoff auf der Liste, dem irgendwie ein Potenzial zur Gefährdung zugeschrieben wird. Ganz einfach, weil die Verantwortlichen lieber erst mal auf Nummer Sicher gehen wollen.

Was passiert, wenn eine Substanz auf die SVHC-Liste kommt, zeigt das Beispiel Indiumphosphid. Bezüglich der Kanzerogenität hat das RAC - offenbar von der Industrie ziemlich unbemerkt - InP in die Krebskategorie 1 eingeordnet. Und schon ist InP praktisch auf der SVHC-Liste gelandet.

Wenn eine Substanz dort erscheint, dann horchen zumindest die großen Konzerne auf. Niemand will sich in der Öffentlichkeit die Blöße geben, Stoffe zu verwenden, die für die Gesundheit des Menschen als schädlich bezeichnet wurden. So hat Nokia InP bereits im Vorfeld der drohenden SVHC-Listung flugs auf die interne Liste verbotener Stoffe gesetzt. Nun wird InP zwar nur in sehr kleinen Mengen gebraucht (und hat deshalb eine noch kleinere Lobby als GaAs) und weniger in Handys eingesetzt, aber in sehr wichtigen Anwendungen, allen voran in Lichtwellenleitern für die schnelle Datenübermittlung, ist InP unverzichtbar.

 


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