Am 8. Dezember wird Google am Berufungsgericht einen Antrag auf Abweisung des Verfahrens stellen. Die Klage der drei Mitglieder der Google Governance Campaign ist als ein Musterverfahren zu betrachten. Insgesamt haben bereits 170 potenzielle Kläger Ansprüche angemeldet. Zudem könnten viele Millionen Apple-User aus aller Welt einen Rechtsanspruch haben.
Dan Tench, ein Sozius der Anwaltskanzlei Olswang, vertritt die Kläger und weist auf die Bedeutung des Verfahrens hin:
"Die Anhörung vor dem Berufungsgericht wird darüber entscheiden, ob britische Verbraucher tatsächlich das Recht haben, Google in diesem Land zur Verantwortung zu ziehen. Dies ist der richtige Zuständigkeitsbereich für das Verfahren: Die Verbraucher haben das Internet hier in England genutzt, wo ihnen ein Recht auf Privatsphäre zusteht. Google lehnt es ganz offensichtlich ab, sich vor englischen Gerichten zu verantworten. Stattdessen setzt das Unternehmen auf komplexe verfahrenstechnische aber wenig stichhaltige Argumente, um die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs, den Fall weiterzuverfolgen, rückgängig zu machen. Zudem wurde keine prinzipielle Erklärung dafür geliefert, warum die Regeln dahingehend interpretiert werden sollten, derartige Ansprüche gegen Beklagte aus dem Ausland nicht geltend machen zu können."