Der FBDi verweist auf den neuen Anwendungsbereich des ElektroG: Seit 15.8.2018 umfasst der offene Anwendungsbereich nur mehr 6 statt der bislang 10 Kategorien.
Die neuen sechs Gerätekategorien sind:
Der FBDi weist explizit darauf hin, dass dadurch weitere elektrische und elektronische Geräte bei der Stiftung EAR (Elektro Altgeräte Register) registrierungspflichtig sein können. Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass Unternehmen, die bis zum 31.12.2018 nicht bei der Stiftung EAR registriert sind, ab 1.1.2019 KEINE Elektrogeräte (nach ElektroG) nach Deutschland importieren, geschweige denn vertreiben dürfen. Die Registrierung dauert aktuell übrigens bis zu 9 Wochen.