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ElektroG reduziert von 10 auf 6 Kategorien

5. September 2018, 14:54 Uhr | Alfred Goldbacher

Der FBDi verweist auf den neuen Anwendungsbereich des ElektroG: Seit 15.8.2018 umfasst der offene Anwendungsbereich nur mehr 6 statt der bislang 10 Kategorien.

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Die neuen sechs Gerätekategorien sind:

  1. Wärmeüberträger
  2. Bildschirme, Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 Quadratzentimeter integrieren.
  3. Lampen
  4. Geräte, bei denen mindestens eine der äußeren Abmessungen mehr als 50cm betragen (Großgeräte).
  5. Geräte, bei denen keine der äußeren Abmessungen über 50cm beträgt (Kleingeräte).
  6. Kleine Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik, bei denen keine der äußeren Abmessungen mehr als 50 Zentimeter beträgt.

Der FBDi weist explizit darauf hin, dass dadurch weitere elektrische und elektronische Geräte bei der Stiftung EAR (Elektro Altgeräte Register) registrierungspflichtig sein können. Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass Unternehmen, die bis zum 31.12.2018 nicht bei der Stiftung EAR registriert sind, ab 1.1.2019 KEINE Elektrogeräte (nach ElektroG) nach Deutschland importieren, geschweige denn vertreiben dürfen. Die Registrierung dauert aktuell übrigens bis zu 9 Wochen.


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