Tiefer Eingriff in den Carsharing-Markt

Geplantes Mobilitätsdatengesetz in der Kritik

3. Juni 2024, 13:52 Uhr | Irina Hübner
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Die Bundesregierung will ein Mobilitätsdatengesetz schaffen. Der Bundesverband Carsharing (bcs) kritisiert den kürzlich veröffentlichten Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) scharf. Der Entwurf sei ein »tiefer und schädlicher Eingriff in den Mobilitätsmarkt«.

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Mobility-as-a-Service-Dienste, die Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer bei der Wahl der Mobilitätsangebote unterstützen, gibt es in Deutschland bereits viele. Allein die Carsharing-Branche zählt mehr als 30 solcher Systeme, die sie mit ihren Daten beliefert.
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr möchte mit seinem Gesetzentwurf zum Mobilitätsdatengesetz nun die Datengrundlage für digitale Dienste verbessern und gleichzeitig deren Geschäftsmodelle fördern. Der Bundesverband Carsharing lehnt diesen Gesetzesentwurf jedoch kategorisch ab. So sei das geplante Gesetz ein unnötiger Eingriff in den Carsharing-Markt und enthalte schwerwiegende Mängel und Auslassungen, die eine grundlegende Überarbeitung erforderlich machen.

Generelle Open-Data-Pflicht

So will das Bundesverkehrsministerium physische Mobilitätsanbieter dazu zwingen, sämtliche Mobilitätsdaten für alle kommerziellen Nutzungen kostenlos und uneingeschränkt im Sinne einer generellen Open-Data-Pflicht zur Verfügung zu stellen. An Stelle einer solchen generellen Open-Data-Pflicht fordert der Bundesverband Carsharing eine Regelung, die unterschiedliche Datenbereitstellungs- und Datennutzungsregeln für verschiedene Daten vorsieht.

Der Verband verdeutlicht die Tiefe des durch den Gesetzesentwurf geplanten Markteingriffs folgendermaßen: »Würde das geplante Gesetz für den Einzelhandel gelten, dann müssten alle Händler in Deutschland ihren Warenabsatz produkt- und filialgenau in Echtzeit und kostenlos für die Analyse und Nutzung durch – beispielsweise – Amazon zur Verfügung stellen. Wir sind überzeugt, dass ein solcher Eingriff mit dem Allgemeininteresse an funktionierenden marktwirtschaftlichen Strukturen nicht vereinbar ist.«

Wirtschaftlicher Schaden für die Carsharing-Branche

Für den deutschen Carsharing-Markt befürchtet der Bundesverband Carsharing erhebliche Auswirkungen. Zukünftig könne jedermann die Geschäftsmodelle der Carsharing-Anbieter kostenlos bis ins Detail analysieren und kopieren, was zu einem wirtschaftlichen Schaden in Millionenhöhe führe.

Auch sei die Open-Data-Pflicht beim Carsharing datenschutzrechtlich bedenklich. Verfügbarkeitsdaten von Carsharing-Fahrzeugen könnten dadurch auf eine Weise angereichert werden, dass sie personenbeziehbar sind.

Ausbau nachhaltiger Mobilitätsangebote in Gefahr

»Das BMDV gestaltet das geplante Mobilitätsdatengesetz als tiefen und schädlichen Eingriff in den Mobilitätsmarkt. Der Gesetzentwurf will digitale Dienste fördern, würde jedoch gleichzeitig den Bestand und weiteren Ausbau von nachhaltigen Mobilitätsangeboten wie Carsharing gefährden«, sagt Gunnar Nehrke, Geschäftsführer des Bundesverbands Carsharing.

»Das ist weder im Interesse der Kommunen noch im Interesse der Bügerinnen und Bürger. Die Carsharing-Branche unterstützt das Ziel, Carsharing in multimodale digitale Auskunftssysteme zu integrieren. Der Gesetzentwurf des BMDV geht jedoch über diesen Zweck weit hinaus. Wir machen konkrete Vorschläge für eine ausgewogene und sachgerechte Regulierung der Bereitstellung und Nutzung von Mobilitätsdaten.«


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