Volkswagen und Dieselabgasaffäre

Entscheidung über Betrugsprozess gegen Winterkorn offen

15. April 2020, 11:30 Uhr | dpa | Stefanie Eckardt
Das juristische Nachspiel der Abgasaffäre bei Volkswagen ist noch lange nicht beendet. Die Anklage gegen den früheren Konzern-Chef Winterkorn jährt sich im April, ohne dass eine Entscheidung über einen Prozess absehbar ist.
© Jutrczenka | dpa

Ein Jahr nach der Betrugsanklage gegen Ex-VW-Chef Martin Winterkorn und vier weitere Führungskräfte wegen des Abgasskandals ist ein möglicher Prozessbeginn nicht in Sicht. Der Abschluss des Zwischenverfahrens am Landgericht Braunschweig ist nicht absehbar.

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Am 15. April 2019 hatte die Staatsanwaltschaft Braunschweig den »Teilabschluss ihrer Ermittlungen« verkündet und eine erste Anklage erhoben. Seit einem Jahr gilt der 72-jährige Winterkorn damit als Angeschuldigter in der Dieselaffäre. Neben einem besonders schweren Fall des Betruges zählten die Ermittler auch Untreue, Steuerhinterziehung und mittelbare Falschbeurkundung als Vorwürfe auf. Tatzeitraum: 2006 bis 2015. Ob sich Winterkorn den Vorwürfen, die er stets bestritten hat, in einem öffentlichen Verfahren stellen muss, bleibt offen.

In Deutschland muss sich Winterkorn zusätzlich wegen mutmaßlicher Marktmanipulation verantworten. In diesem Punkt sind neben ihm auch der aktuelle Konzernchef Herbert Diess, früher VW-Markenchef, sowie der heutige Aufsichtsratsvorsitzende und ehemalige Finanzvorstand Hans Dieter Pötsch angeklagt.


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