Vor Kurzem las ich in einer dpa-Meldung, dass der Verkehrsminister von Schleswig-Holstein, Bernd Buchholz, sich dafür aussprach, die Kosten für eine Diesel-Nachrüstung zu dritteln: Ein Drittel zahlt der Automobilhersteller, ein Drittel der Bund und ein Drittel der Autobesitzer.
Die Drittelung sei notwendig, weil er keine Handlungsgrundlage dafür sieht, die Nachrüstung allein der Autoindustrie aufzubürden, wobei aber auch klar sei, dass diejenigen Konzerne, »die ihre Abgas-Software manipuliert haben, ihre Mogelpackungen auch auf eigene Kosten wieder beseitigen müssen.«
Die Autobesitzer wiederum will er deshalb in die Pflicht nehmen, weil »die Besitzer von Euro-4- oder Euro-5-Diesel ihre Fahrzeuge in Kenntnis der hohen Stickoxid-Werte gekauft« hätten. Außerdem würden sie durch die Nachrüstung den Wert ihrer Fahrzeuge deutlich steigern.
Dass eine Hardware-Nachrüstung der bessere Weg ist, das NOx-Problem in den Städten in den Griff zu bekommen und dass dieses Ziel mit einem reinen Software-Update nicht erreicht werden kann, in diesem Punkt stimme ich Herrn Buchholz zu.
Dass man sich überlegt, wie die Kosten verteilt werden können, verstehe ich auch. Aber die Begründung, dass sich Autofahrer daran beteiligen müssen, halte ich für eine schlichte Frechheit. Ich gehöre auch zu den Leuten, die ein Auto mit dem berühmt-berüchtigten EA 189 fahren. Als ich den Wagen gekauft habe, ging es in den Diskussionen um CO2; von NOx wurde nicht geredet, das war nicht das Problem.
Tja, und bei CO2 ist der Dieselmotor einfach gut: Er weist im Vergleich zum Benziner einen geringeren Spritverbrauch auf und damit auch einen niedrigeren CO2-Ausstoß. Viele Privatpersonen haben damals auch aus Gründen des Umweltschutzes den höheren Preis für das Dieselfahrzeug berappt. Dass ich heute eine „Dreckschleuder“ mein Eigen nenne, war überhaupt nicht abzusehen. Man kann darüber nachdenken, ob man die Kosten drittelt, aber bitte nicht auf Basis einer absurden Annahme.