Gläubiger stimmen am 11. September über Zukunft von Solarwatt ab

Solarwatt unter Schutzschirm auf Sanierungskurs

2. August 2012, 8:19 Uhr | Heinz Arnold
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Sanierungs- und Personalmaßnahmen

Weil sich das Unternehmen auf den Systembereich fokussieren wird, betreffen die Restrukturierungsmaßnahmen vor allem den Produktionsbereich für Solarmodule.
Die Anzahl der Produktions- und Fertigungslinien wird reduziert. Mit dem vom Vorstand gemeinsam mit dem Betriebsrat erarbeiteten Plan ist es gelungen, 337 der 435 Arbeitsplätze zu erhalten. Bis zum 10. August 2012 werden nun zwischen den Betriebsparteien Verhandlungen über den Sozialplan und die Beauftragung einer Transfergesellschaft geführt. Die Transfergesellschaft soll die von den Personalmaßnahmen betroffenen Mitarbeiter qualifizieren und bei der Suche nach einer neuen Beschäftigung unterstützen. Die Personalmaßnahmen sollen so sozialverträglich wie möglich gestaltet werden.

Das Schutzschirmverfahren

Das Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung gem. § 270b InsO gilt als das sanierungsfreundlichste Verfahren, das das deutsche Recht vorsieht. Laut dem Institut für Mittelstandsforschung Bonn liegt die durchschnittliche Befriedigungsquote in einem Regelinsolvenzverfahren bei rund 3,6 Prozent. Die Mindestbefriedigungsquote der nichtnachrangigen, unbesicherten Gläubigeransprüche soll dem von der Solarwatt AG vorgelegten Insolvenzplan zufolge 16,0 Prozent betragen. Zu dieser Gläubigergruppe gehören auch die Anleihegläubiger. Die Zahlung der Mindestquote soll dabei bereits vier Wochen nach rechtskräftiger Bestätigung des Plans, also noch in diesem Jahr, erfolgen.

Zum Vergleich wird die Quote in einem Regelinsolvenzverfahren i.d.R. erst nach mehreren Jahren ausgezahlt. Im Februar 2015 könnte aus der dann möglichen Auflösung von Rückstellungen eine zweite Zahlung in Höhe von bis zu 1,5 Millionen Euro – verteilt auf alle anspruchsberechtigten nicht-nachrangigen Insolvenzgläubiger – erfolgen, falls die in Rede stehenden Rückstellungen per 31. Dezember 2014 aufgelöst werden können. Das Amtsgericht hat alle Gläubiger aufgefordert, Ihre Forderungen bis spätestens 3. September 2012 beim Sachwalter Rainer M. Bähr schriftlich zweifach anzumelden.


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