Gemäß der sich am PV-Anlagen-Zubau orientierenden Anpassung der Einspeisevergütung nach EEG wird ab dem 1. August bis zum 1. Oktober die Einspeisevergütung jeweils zum Monatsersten um 1,8 Prozent sinken.
Neben der im EEG vorgesehenen automatischen Absenkung der Vergütungssätze um 1 Prozent monatlich ist eine stärkere Absenkung vorgesehen, wenn sich der Zubau von PV-Anlagen über einem im EEG festgelegten Korridor von 2.500 bis 3.500 MW pro Jahr bewegt. Die Absenkung orientiert sich dabei an der Höhe der Überschreitung, bei einer Unterschreitung des Zubaukorridors wird die Vergütung beibehalten, bzw. geringer abgesenkt.
Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur sagt: »Der Zubau an Photovoltaik-Anlagen hat sich in diesem Jahr abgeschwächt. Allerdings wurde der gesetzlich vorgesehene Zubaukorridor, an dem sich die Vergütung des Stroms aus Photovoltaik-Anlagen bemisst, im maßgeblichen Zeitraum wieder überschritten. Die Überschreitung war jedoch nicht mehr so hoch wie bei den letzten Festsetzungen.«
Für Großanlagen unterschreitet die Förderung damit einen symbolischen Wert. Jochen Homann: »Erstmals wird die Vergütung im Oktober 2013 für große Dachanlagen von 1 MW bis 10 MW und Freiflächenanlagen bis 10 MW unter 10 Cent pro kWh fallen.« Zur Feststellung der Einspeisevergütung erklärt Homann: »Die Festlegung erfolgt für das jeweilige Folgequartal und sichert so eine kontinuierliche Anpassung der Förderung an den zu erreichenden Zubaukorridor. Im Oktober 2013 werden wir die Werte für das nächste Quartal veröffentlichen.« Die Bundesnetzagentur ist nach EEG für die Registrierung der förderfähigen Anlagen zuständig und veröffentlicht die von ihr ermittelten Einspeisevergütungen im Bundesanzeiger.