Bundesnetzagentur startet Hilfe

KI-Service Desk unterstützt Unternehmen beim AI Act

3. Juli 2025, 8:46 Uhr | dpa, nwe
© Open AI

Ein neuer Beratungsdienst soll besonders kleine und mittelständische Firmen bei der Einhaltung des EU-KI-Gesetzes unterstützen.

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Die Bundesnetzagentur bietet Unternehmen ab sofort Unterstützung bei der Umsetzung der EU-Verordnung zur Künstlichen Intelligenz (AI Act) an. Ziel ist es, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen sowie Start-ups bei der Einhaltung der seit August 2024 geltenden Vorschriften zu begleiten.

Service Desk für konkrete Fragen

Der neue „KI Service Desk“ soll laut Behördenleiter Klaus Müller Orientierung geben und Unsicherheiten abbauen. Unternehmen fragten sich oft, ob die KI-Regelungen sie überhaupt betreffen oder welche Schulungsmaßnahmen nötig seien. „Genau hier setzt unser Angebot an“, so Müller in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Der Service biete „Orientierung und Vertrauen“.

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Einordnung der Risiken gefordert

Der AI Act untersagt unter anderem KI-Anwendungen, die eine Bewertung nach sozialem Verhalten ermöglichen. Unternehmen müssen ihre Systeme nach Risikoklassen einordnen und entsprechende Maßnahmen ergreifen.

Was der AI Act sonst noch regelt


Mit dem AI Act will die Europäische Union einen einheitlichen Rechtsrahmen für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz schaffen. Die Verordnung teilt KI-Systeme in vier Risikostufen ein – von minimal bis unannehmbar – und legt je nach Kategorie unterschiedliche Anforderungen an Sicherheit, Transparenz und Kontrolle fest. Anwendungen mit unannehmbarem Risiko sind grundsätzlich verboten.

Kritik aus der Start-up-Szene

Technologie-Start-ups hatten die Regelung in der Vergangenheit als bürokratisch kritisiert. Digitalminister Karsten Wildberger betonte gegenüber der FAZ, das neue Angebot solle „klare und verlässliche Rahmenbedingungen“ schaffen und eine innovationsfreundliche Aufsicht sicherstellen. Der Service wurde im Rahmen der 2. KI-Konferenz der F.A.Z. Digitalwirtschaft in Frankfurt vorgestellt.

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